WILHELMSHAVEN, 23. Februar 2012


32 Monate Haft für Missbrauch einer Achtjährigen

Urteil 33-Jähriger aus Wilhelmshaven vergeht sich an Mädchen aus der Naschbarschaft


fjh

Wilhelmshaven - Im Prozess gegen den 33-Jährigen Wilhelmshavener, der sich vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Oldenburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten musste, ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann am 16. August 2011 eine Achtjährige aus der Nachbarschaft schwerst sexuell missbraucht.

Dass er das Kind auch – wie ursprünglich angeklagt – vergewaltigt hat, konnte das Gericht nicht feststellen. Der 33-Jährige hatte das Kind in seine Wohnung gelockt und sich an ihm vergangen. Erst als die Mutter des Kindes, die ihre Tochter vermisste, bei dem Angeklagten Sturm klingelte, ließ er von dem Mädchen ab.

Ein Psychiater hatte den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft, auch wenn bei ihm eine Persönlichkeitsstörung festzustellen sei. Er Dbescheinigte dem Angeklagten auch Verwahrlosungstendenzen und eine Alkoholerkrankung. An der Schuldfähigkeit änderte das aber nichts.

Wie berichtet, hatte der 33-Jährige im Ermittlungsverfahren geschwiegen. Deswegen sollten auch das Kind und seine Mutter als Zeuginnen aussagen. Doch die Mutter hatte eine Teilnahme am Verfahren abgelehnt. Vor dem ersten Prozesstag vor einer Woche hatte sie einen Nervenzusammenbruch erlitten. Das Mädchen war per Taxi von Wilhelmshaven nach Oldenburg gebracht worden. Aber auch die Achtjährige musste nicht als Zeugin aussagen: Der Angeklagte gestand doch noch.

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