SCHORTENS/WILHELMSHAVEN/OLDENBURG/VAREL, 19. März 2010


„Junge Frau ist gemeingefährlich“

PROZESS Dreieinhalb Jahre Haft für mehrfachen Sex trotz HIV-Infektion


Schortens/Wilhelmshaven/Oldenburg/Varel - Weil sie auch einem Sexpartner aus Wilhelmshaven gegenüber ihre HIV Infektion verschwiegen hat, ist eine 25 Jahre alte Frau aus Schortens (Kreis Friesland), die schon mehrmals wegen gleicher Delikte vor Gericht stand, am Donnerstag vom Oldenburger Landgericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Angeklagte ist unbelehrbar. Obwohl sie bereits mehrmals verurteilt worden war und ihr aufgegeben wurde, ihren Partnern gegenüber ihre Erkrankung zu offenbaren, schweigt sie im entscheidenden Moment.

Selbst der mehrmonatige Aufenthalt in der Untersuchungshaft hatte offenbar nichts bewirkt. Zwei Tage nach ihrer Entlassung im vergangenen Jahr traf es einen Mann aus Varel.

Sicherungsverwahrung droht

„Die Angeklagte ist eine gefährliche Frau“, fasste gestern Staatsanwalt Günter Beineke das Unfassbare zusammen. Dieses Treiben werde er nicht länger dulden, das nächste Mal drohe die Sicherungsverwahrung. Er wisse von mindestens einem Fall, in dem sich ein Mann infiziert habe.

„Stimmt da noch alles?“, wandte sich gestern die Vorsitzende Richterin Judith Blohm an die Angeklagte. „Die Erkrankung muss offenbart werden“, sagte sie. Was die 25-Jährige treibe, sei „gemeingefährlich“. So etwas könne zum Tode führen. Man verstehe ja, dass sich HIV-Erkrankte unglaublich isoliert fühlten, einer Aufklärung über die Infektion bedürfe es aber eindeutig.

Aufklärungspflicht

Die Angeklagte selbst schwieg zu all den Belehrungen. Sie will ihre Sexpartner immer aufgefordert haben, ein Kondom zu benutzen. Doch das hätten die nicht gewollt, sagte sie.

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Das notwendige Wort aber heiße nicht „Kondom“, sondern „HIV“ oder „Aids“, forderte Staatsanwalt Beineke die 25-Jährige dringend auf, in Zukunft ihre Erkrankung zu offenbaren. Ansonsten werde sie Rechtsgeschichte schreiben. Denn dann würde gegen sie als erster Frau in Deutschland die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Die Angeklagte konnte auch nicht für sich in Anspruch nehmen, von ihrer Aufklärungspflicht nichts gewusst zu haben. In früheren Prozessen vor den Amtsgerichten in Jever und Wilhelmshaven hatte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft der Angeklagten mehr als deutlich angesagt, sich in Zukunft zu offenbaren.


 



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