OLDENBURG, 27. Juli 2010


Oldenburg: Eigenwillige Erklärungen in Vergewaltigungsprozess

Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg - Er habe sich um seine Opfer Sorgen gemacht – und das Pfefferspray sei eigentlich zum Selbstschutz gedacht gewesen. Mit dieser via Verteidiger verbreiteten Version ist am Montag vor dem Landgericht ein 39 Jahre alter Oldenburger einer Vergewaltigungsanklage entgegengetreten. Für die Frauen waren die Taten ein Albtraum.

Eine 25-Jährige aus Südoldenburg hatte abends am Scheideweg an einer Tankstelle gerade ihr Auto betankt, als es an der Scheibe klopfte. Sie habe nichtsahnend die Fahrertür geöffnet und sofort eine volle Ladung Pfefferspray ins Gesicht bekommen. „Ich dachte, mein Gesicht verbrennt“, sagte die junge Frau gestern. Ihr war es trotz der schweren Verletzung gelungen, die Türen zu verriegeln.

Ein im Sitzungssaal gezeigtes Überwachungsvideo hält fest, wie der Sextäter mehrmals ums Auto schleicht, um doch noch eine Möglichkeit zu finden, ins Wageninnere zu gelangen. „Ich hatte panische Angst“, sagte die 25-Jährige. Der Verteidiger beschwichtigte: „Mein Mandant wollte die Frau nicht vergewaltigen, er wollte nur masturbieren“. Und das Pfefferspray habe der Angeklagte nur zum Selbstschutz dabei gehabt.

Nur neun Tage später traf es eine Frau aus Oldenburg. Von seiner Wohnung aus hatte der Man im gegenüberliegenden Haus gesehen, dass die 33-Jährige alleine in ihrer Wohnung war. „Der Angeklagte hatte viel getrunken und im Internet Erotik-Seiten aufgerufen, da hat es Klick gemacht“, erklärte im Auftrag seines Mandanten der Verteidiger das, was folgte.

Der Mann war in das Haus geschlichen und hatte an der Wohnungstür geklopft. Direkt nach dem Öffnen der Tür sprühte er der Frau das Gas in die Augen, fesselte sie und vergewaltigt sie. Er habe sich um die Frau Sorgen gemacht und ihr ein Asthmamittel gereicht, ließ der Angeklagte erklären. Ein DNA-Test brachte die Polizei auf die Spur des 39-Jährigen. Am 29. Januar wurde er festgenommen.

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Im jetzigen Verfahren muss der Mann mit einer sehr hohen Strafe und mit seiner Einweisung in die geschlossene Psychiatrie rechnen.




 



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