Oldenburg: Geständnis erspart Tochter Zeugenauftritt
Missbrauchsprozess Gericht honoriert Aussage des Vaters mit Bewährungsstrafe
Oldenburg - Wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter in mindestens 25 Fällen ist ein 45 Jahre alter Familienvater aus Oldenburg am Dienstag von einer Strafkammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt worden. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte sechs Jahre lang seine anfangs zehn Jahre alte Tochter sexuell missbraucht hatte. Angeklagt waren Fälle des Berührens und Streichelns im Genitalbereich.
„Schwere“ Fälle, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind und die unter hoher Strafe stehen, waren dem Angeklagten nicht nachzuweisen gewesen. Erheblich strafmindernd werteten die Richter das umfassende Geständnis des Mannes, das der Tochter eine Vernehmung vor Gericht ersparte.
„Ich wollte den Geschlechtsverkehr mit ihr, aber das wollte meine Tochter nicht“, gestand der 45-Jährige im Prozess. Erst nach sechs Jahren sei ihm bewusst geworden, dass seine Tochter gar keinen Sex mit ihm gewollt habe.
Als sie einen Freund gehabt habe, sei ihm klar geworden, dass er keine Rolle mehr spiele, erklärt der Angeklagte. In welcher Rolle er sich sechs Jahre lang denn überhaupt gesehen habe, wollte der Vorsitzende Richter Dr. Raschen von ihm wissen. Doch der Mann wusste auf diese Frage keine Antwort. Ans Tageslicht waren die sexuellen Übergriffe gekommen, nachdem sich die Tochter ihrem Freund gegenüber offenbart hatte. Die Taten passierten, wenn die Mutter des Mädchens arbeitsbedingt außer Haus war.
Die Tochter des Angeklagten verfolgte gestern den Prozess im Zuhörerraum. Sie schaute ihren Vater nicht an, als dieser unter Tränen von den Taten berichtete. Das Mädchen wurde von Mitarbeiterinnen des Kinderschutzbundes, der Opferorganisation „Wildwasser“, von seiner Mutter und einer Anwältin betreut.
Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, den die Verteidigerin gestellt hatte, wiesen alle zurück. Im Rahmen der Bewährungsauflagen verfügte die Kammer, dass sich der Angeklagte einer Therapie unterzieht und weiterhin seine Großfamilie finanziell unterstützt.
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