OLDENBURG, 29. Juli 2010


EWE-Eigentümer sollen über Rückzahlung beraten

Gas-Streit Oldenburger Versorger zieht umstrittenes Kundenanschreiben nach Abmahnung zurück


Von Jörg Schürmeyer       und Rüdiger zu Klampen

Oldenburg - Die EWE hat ihr umstrittenes Kundenanschreiben als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Preisanpassungsklauseln des Oldenburger Versorgers zurückgezogen. „Wir haben die Unterlassungserklärung zu diesem Schreiben abgegeben“, sagte am Mittwoch Heiko Harms, Vorstand der EWE Energie AG, im Interview mit der NWZ . Das Schreiben werde nicht mehr versandt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte die EWE wegen einer Formulierung in dem Schreiben zu den neuen Vertragsbedingungen abgemahnt.

Zugleich bekräftigte Harms gegenüber der NWZ , dass die EWE sich bislang nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet sieht. „Der BGH hat nicht über die Angemessenheit der Preise entschieden, sondern nur über Preisanpassungsklauseln“, sagte der EWE-Vorstand. Er erwartet zu diesem Thema eine „intensive Diskussion“ in der EWE-Verbandsversammlung und dem Aufsichtsrat der EWE Energie AG, der am 9. August zusammenkommt.




 

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