Oldenburg: Geschwister bleiben weiterhin getrennt
Sorgerecht Eltern sollen jüngere Kinder nicht zurückbekommen
Oldenburg - Tränen im Gerichtssaal: Nach der fast zweistündigen Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG) konnten Marion und Thomas E. am Freitagvormittag ihre Enttäuschung nicht verbergen. Sie sollen ihre drei jüngeren Kinder auf absehbare Zeit nicht zurückbekommen. Der 4. Zivilsenat des OLG will den Sorgerechtsstreit zwar erst in den nächsten Wochen im schriftlichen Verfahren entscheiden, die Tendenz zu Lasten der Eheleute sei aber in der Verhandlung deutlich geworden, sagte Familienanwalt Patrick Katenhusen.
Die Sprecherin des OLG wollte sich mit Hinweis auf das nichtöffentliche Verfahren nicht zur angekündigten Entscheidung äußern. Auch vom Jugendamt gab es keinen Kommentar. „Im Interesse aller Beteiligten nehmen wir nicht Stellung“, sagte Stadtsprecher Andreas van Hooven.
Der Streit zwischen Familie E. und dem Jugendamt dauert seit anderthalb Jahren an. Im Februar 2009 hatte die Behörde der Familie aus dem Stadtsüden alle sechs Kinder darunter ein drei Monate altes Baby, weggenommen, weil die Verantwortlichen das Kindeswohl wegen Überforderung der Eltern gefährdet sahen. Der älteste Sohn (14) durfte später aber ins Elternhaus zurückkehren.
Das Familiengericht am Amtsgericht unterstützte die Auffassung des Jugendamts. Gegen den Gerichtsbeschluss vom August 2009 legte Anwalt Katenhusen Beschwerde ein. Damit befasst sich seit einiger Zeit das OLG.
Vor zwei Monaten entschied der 4. Senat des OLG, dass die Eltern auch ihre neun und elf Jahre alten Kinder zurückerhalten. Die Richter sahen einen veränderten Kooperationswillen der Eltern und die Bereitschaft zur Annahme von Familienhilfe.
Über das Sorgerecht für die drei jüngeren Kinder (21 Monate, vier und sieben Jahre alt) muss das OLG nun entscheiden. In der Sitzung am Freitag hielt es die Gutachterin für besser, wenn die Kinder dort bleiben, wo sie sich derzeit befinden: Pflegefamilien bzw. Kinderheim. Ein weiterer Wechsel der Bezugspersonen sei für die Kinder nicht sinnvoll, so die Begründung.
Sollten die Eltern durch die OLG-Entscheidung das Sorgerecht für ihre drei jüngeren Kinder nicht zurückbekommen, kündigte Anwalt Katenhusen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.
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