Spektakuläres Verfahren in Oldenburg: Freispruch – bis zur nächsten Instanz
Strafprozess Keine ausreichenden Indizien für Verurteilung wegen Vortäuschens von Straftaten
von Franz-Josef Höffmann
Oldenburg - Mit einem Freispruch von allen Vorwürfen ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht ein spektakuläres Verfahren gegen eine 43 Jahre alte Frau zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Vortäuschen von Straftaten in 21 Fällen vorgeworfen. „Die Indizien haben uns nicht ausgereicht“, begründete Richterin Dr. Melanie Bitter das Urteil.
Im Verlauf des Prozesses waren 22 Zeugen vernommen und etliche Urkunden verlesen worden. Laut Anklage soll die 43-Jährige sich selbst als Opfer inszeniert und zusätzlich ihre Nachbarschaft drangsaliert haben. Brandanschläge auf Holzschuppen und Garagen sowie Farbanschläge auf Autos hatten sich gehäuft. Auch im Haus und im Garten der Angeklagten war es angeblich zu etlichen Schäden gekommen. Stets sollte ein unbekannter Täter dafür verantwortlich gewesen sein.
Die Frau hatte behauptet, Drohbriefe erhalten zu haben. Sie will auch von einem Sextäter attackiert worden sein. Die Polizei hatte schließlich vor dem Haus des vermeintlichen Opfers eine versteckte Kamera installiert, um den großen Unbekannten zu überführen. Es tat sich aber nichts. So geriet die 43-Jährige selbst ins Visier der Ermittler. Für einige Taten habe die Angeklagte ein Alibi nachweisen können, sagte gestern die Richterin.
Das Gericht konnte aber auch kein Motiv für die Taten feststellen. Wer bringe sich schon freiwillig so in Verruf bei der Nachbarschaft, fragte die Richterin Dr. Bitter. Das Verfahren hatte mit einem Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende begonnen. Sie hatte vor einigen Jahren mit dem Ex-Ehemann der Angeklagten zusammen in einer Strafkammer beim Landgericht gesessen. Der Antrag war aber zurückgewiesen worden.
Trotz des Freispruchs ist die Sache für die Frau noch nicht erledigt. Zwar hatte auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt, sein Dezernent hat aber Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Nun muss der Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt werden.
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