Kaars von Gutachten enttäuscht
A 20 Verwaltungsjurist bestätigt Linienbestimmung des Bundesverkehrsministeriums
von Torsten Wewer Und Christoph Koopmeiners
Jade - Die Linienbestimmung des Bundesverkehrsministeriums für die geplante Küstenautobahn A 20 im Bereich Jaderberg (Variante „West 3“) ist von einem Gutachter bestätigt worden. Wie Joachim Delfs, Leiter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Mittwoch mitteilte, habe der Gutachter von der noch im Raumordnungsprogramm favorisierten Variante „West 2“ abgeraten; nach seiner Einschätzung wären die Risiken bei einer zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzung zu hoch.
„Für unsere Gemeinde ist sie kein wirtschaftlicher Vorteil“, reagierte Bürgermeister Henning Kaars enttäuscht auf das Gutachten. Er lehne „West 3“ daher weiter als „unsinnig“ ab. „Bei dieser Trassenentscheidung würde der Mensch in den Hintergrund gerückt. ,West 3’ bringt nicht die erhofften Entlastungen auf den Bundes- und Landesstraßen“, so Kaars zur NWZ .
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Professor Dr. Bernhard Stüer (Münster), war in Abstimmung mit den Kreisen Wesermarsch, Ammerland und Friesland sowie mit den Gemeinden Jade, Rastede, Wiefelstede und der Stadt Varel mit der Variantenabwägung „West 2“ und „West 3“ beauftragt worden. Wie berichtet, haben sich die Vertreter der Kommunen – so wie Bürgermeister Henning Kaars – gegen die Variante „West 3“ ausgesprochen. Sie führe nicht zur gewünschten Verkehrsentlastung der B 437 und behindere die Planung eines gewünschten interkommunalen Gewerbegebiets.
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In seinem am Mittwoch in Varel im Beisein des niedersächsischen Verkehrsministers Jörg Bode (FDP) und des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), vorgelegten Gutachten betonte Professor Stüer, dass die von den Kommunalvertretern vorgebrachten Gründe gegen „West 3“ zwar „nicht von der Hand“ zu weisen wären, insgesamt aber „West 2“ zu deutlich mehr naturschutzfachlichen Konflikten (Vogelschutzgebiet) führen würde. Stüer regte an, „alle Möglichkeiten zu nutzen“, um die kommunalen Belange in den folgenden Planfeststellungsverfahren für die Variante „West 3“ „bestmöglich zu berücksichtigen.“
Die Variante „West 3“ soll südlich von Jaderberg die A 29 kreuzen, „West 2“ würde nördlich verlaufen.
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