Fußball-Europameisterschaft
Wohnzimmer wird Fankurve
Nachtruhe ab 22 Uhr sollte eingehalten werden
Nachtruhe ab 22 Uhr sollte eingehalten werden
BERLIN In der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse darf während der Europameisterschaft gefeiert werden. Hier können die Spiele im Fernsehen verfolgt werden – auch zusammen mit Freunden, Nachbarn und Verwandten. Doch bei aller Begeisterung muss auch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden: Lachen, Schreien, Musik oder der Original-Fernsehkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen, als wenn in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern gefeiert wird. Ab 22 Uhr gilt generell die Nachtruhe, so der Deutsche Mieterbund. Dann sollten die Spiele nur noch drinnen, in Lokalen oder beim Public-Viewing verfolgt werden.
Wer seine Wohnung mit Postern der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen schmücken möchte, dürfe dies tun, erläutert der Mieterbund. Der Vermieter könne es nicht verbieten, wenn diese in die Fenster gehängt werden. Auch auf dem Balkon dürfe Flagge gezeigt werden. Wenn allerdings eine Halterung montiert werden muss oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen wird, müsse der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.
Unabhängig hiervon müssten Fußballfans sicherstellen, dass Fahnen oder Plakate nicht herunterfallen und so Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Dann dürfe die Nationalflagge auch aus dem Fenster wehen – in Normalgröße, so dass die Fenster der Nachbarwohnungen nicht automatisch mitbeflaggt werden.
Auch das Grillen gehört zur EM–Party. Das ist laut Mieterbund mittlerweile allgemein üblich und muss von den Nachbarn geduldet werden. Ein Verbot komme nur in Betracht, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß oder Wärme kommt (Landgericht München, AZ: I 15 S 22735/03) oder wenn im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon ausdrücklich verboten ist (LG Essen. AZ: 10 C 438/01).
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