30.06.2012

Schäden durch Pestizide im Landkreis Oldenburg

Robert Otto

WILDESHAUSEN Am Rand der Sager Straße ist der Grünstreifen streckenweise grau. Polizeioberkommissar An­dreas Wieting begutachtet die Grenze zwischen Rasen und Erde, an der gut zu erkennen ist, wo unerlaubt Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. „So schlimm wie in diesem Jahr war es noch nie“, sagt der Beamte vom Fachbereich Umwelt der Polizei in Wildeshausen (Kreis Oldenburg).

Bei normalen Streifenfahrten seien ihm und seinem Kollegen Franz Henkenberens aufgefallen, dass immer mehr Anwohner im Landkreis Pestizide einsetzen. Doch das ist größtenteils verboten. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf land- und forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt werden. Überall sonst ist das „Spritzen“ verboten. Befestigte Flächen dürfen laut Pflanzenschutzgesetz gar nicht mit Pestiziden behandelt werden. Geschieht dies dennoch, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die teuer werden kann. Sind öffentliche oder fremde Grundstücke betroffen, bedeutet dies sogar eine Sachbeschädigung und somit eine Straftat. „Viele wissen das nicht“, sagt Wieting. Bei einer Ordnungswidrigkeit schaltet die Polizei die Landwirtschaftskammer als zuständige Stelle ein. Bei einer Straftat wird der Staatsanwalt einbezogen. Das kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Besonders kritisch wird es, wenn die Pflanzenschutzmittel Gewässer verunreinigen. „Als Gewässer gelten auch Gräben, die gerade kein Wasser führen“, so der Polizist. Hier ist die Anwendung generell verboten. Im Haus- und Kleingartenbereich sind nur auf gärtnerisch genutzten Flächen Unkrautvernichtungsmittel erlaubt, sofern diese zugelassen sind. Hier solle man laut Wieting genau auf Aufschriften achten und die Verkäufer befragen. „Die haben eine Beratungspflicht.“ Alle anderen Stoffe wie beispielsweise die „Hausmittel“ Kochsalz, Streusalz, Haushaltsessig, Essigsäure oder Steinreiniger sind verboten.

Das „Abflämmen“ von Unkraut sei zwar nicht untersagt, hier müsse man allerdings sehr vorsichtig sein. Gerade wenn das Wetter trocken ist, besteht Brandgefahr.

Bei öffentlichen Flächen, wie an der Landesstraße in Sage, müsse die Straßenmeisterei gefragt werden, ob man mähen dürfe, erklärt Polizeioberkommissar Henkenberens. Spritzen sei von vornherein nicht erlaubt. Im eigenen Garten verzichten die beiden Beamten vollständig auf Pestizide. Wieting: „Ich rupfe!“

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