OLDENBURG, 4. März 2011


Mordfall Harmsen: Torsten T. aus Berne muss lebenslang in Haft

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Verteidiger Torsten Rückoldt mit seinem Mandanten Torsten T. (rechts): Der 43-Jährige wurde am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. BILD: Thorsten  Bild vergrößern

Erst wollte sich der 43-Jährige nur gegen die Schläge des 86-Jährigen wehren. Dann fasste er einen Tötungsvorsatz.

von Friederike Kloth

Oldenburg - Finanzielle Schwierigkeiten, Überforderung mit dem Leben, viele falsche Entscheidungen: Der Fall Torsten T. hat tragische Seiten.

Am Donnerstag wurde der 43-Jährige vor dem Landgericht Oldenburg zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes am Kaufmann Friedrich Harmsen aus Berne (Kreis Wesermarsch) und Diebstahls verurteilt. Die Richter sahen das Mordmerkmal des Verdeckens einer Straftat als erfüllt. Torsten T. sei noch nicht mit einem Tötungsvorsatz zu seinem späteren Opfer gefahren. „Sie sind kein eiskalter Killer“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Tatwaffe hätte der Angeklagte nicht dabei gehabt.



Der 43-Jährige und Harmsen stritten um Geld. Torsten T. war, wie so oft, in finanziellen Schwierigkeiten. Seine Schulden beim Vermieter beliefen sich auf 10.000 Euro, beim Finanzamt auf 300.000 Euro. Kurz zuvor war seine Verlobte bei ihm eingezogen. Gerade ihr wollte er seine Vermögensverhältnisse nicht gestehen. Bei dem Streit mit Harmsen sei es nicht unwahrscheinlich, dass der 86-Jährige zuerst zugeschlagen habe, so der Richter. Der Kaufmann war als gewalttätig bekannt und hatte ein Jahr zuvor eine junge Frau mit seinem Gehstock schwer verprügelt. Auch in seiner Familie gab es wohl häusliche Gewalt.

Torsten T. habe sich zunächst gegen den 86-Jährigen nur verteidigt, sagte der Richter. Dann jedoch habe er einen Tötungsvorsatz gefasst. „Sie wollten alle Spuren von sich im Laden beseitigen, einschließlich Herrn Harmsen“, warf er Torsten T. vor. Dass er nur vorgetäuscht habe, den Notarzt zu rufen, sei eine falsche Entscheidung gewesen. „Wie immer wollten Sie nicht auffallen“, sagte der Richter.

Auch sei dem 43-Jährigen klar gewesen, dass sein Betrug an Harmsen mittels eines gefälschten Überweisungsträgers auf jeden Fall auffliegen würde. Fünf bis sechs Mal habe Torsten T. auf den 86-Jährigen eingeschlagen. Er ließ sein Opfer lebend zurück, wohl wissend, dass um die späte Uhrzeit keine Hilfe mehr zu erwarten war.

Zugute hielten die Richter dem 43-Jährigen sein Geständnis und die gezeigte Reue. Mit dem Strafmaß folgten sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren plädiert.

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