9. September 2011


Konzept der Polizei geht auf

Interview Umfangreiche Jugendschutzkontrollen zum Ellernfest angekündigt


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Polizeichef in Rastede: Lüder Behrens BILD: Frank Jacob  Bild vergrößern

Polizeihauptkommissar Lüder Behrens (43) ist der Leiter der Polizeistation Rastede. Für das Ellernfest kündigt er auch in diesem Jahr wieder eine „starke Präsenz“ der Polizei an.

von Frank Jacob

FRAGE: Herr Behrens, das Ellernfest ist eine der größten Veranstaltungen in Rastede. Wie ist die Polizei auf die Feierlichkeiten vorbereitet?
LÜDER BEHRENS: Wir werden insbesondere am Freitag- und Sonnabendabend wieder starke Präsenz zeigen. Aus polizeilicher Sicht sind das die Hauptkampftage beim Ellernfest. Unterstützt werden wir von Beamten aus Oldenburg und Bad Zwischenahn. Außerdem können wir auf zwei Diensthundeführer zurückgreifen.

FRAGE: Im vergangenen Jahr waren im Vorfeld mehrere Aufenthaltsverbote ausgesprochen worden. Wie sieht es in diesem Jahr aus?
BEHRENS: In diesem Jahr haben wir nur ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen. Es richtet sich gegen einen 23-Jährigen aus Oldenburg, der polizeilich bekannt ist und im vorigen Jahr im Zusammenhang mit einem Körperverletzungsdelikt aufgefallen war.

FRAGE: Das Ellernfest 2010 ist aus polizeilicher Sicht ruhig verlaufen. Das Konzept der Polizei geht also auf?
BEHRENS: Mit unserem Konzept sind wir in den vergangenen Jahren sehr gut gefahren. Durch starke Präsenz, Gefährderansprachen und Platzverweise geben wir auffälligen Personen einen klaren Fingerzeig. Die uns bekannten Personen haben wir natürlich auch in diesem Jahr wieder auf dem Schirm. Und auch während des Festes haben wir die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen.

FRAGE: 2010 war während des Ellernfestes auch an Jugendliche Alkohol verkauft worden. Gibt es in diesem Jahr erneute Kontrollen?
BEHRENS: Wir werden gemeinsam mit dem Kreisjugendamt sowohl auf dem Festplatz als auch in den umliegenden Straßen Jugendschutzkontrollen vornehmen. Im vergangenen Jahr waren Bußgelder verhängt und zwei Verfahren eingeleitet worden. So musste ein 18-Jähriger 150 Euro zahlen, der für Jüngere Alkohol gekauft hatte.

FRAGE: Wer darf denn welchen Alkohol konsumieren?
BEHRENS: Generell gilt: Ab 16 Jahre sind Bier, Wein und Sekt erlaubt, ab 18 Jahre auch Hochprozentiges. Ich sage aber, man darf es ab einem gewissen Alter zwar; es ist aber noch lange nicht zur Pflicht geworden.

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