OLDENBURG, 29. Dezember 2011


Oldenburg: 400.000 EWE-Kunden fordern Geld zurück

Gasstreit Versorger will bis Frühjahr Schlussstrich ziehen – Konzern erwartet keine EuGH-Prüfung


In Weser-Ems war das Interesse an einer Rückerstattung am höchsten. Energie-Initiativen geben sich optimistisch.

Oldenburg - Im EWE-Gaspreisstreit hat sich kurz vor Ablauf der Frist am 31. Dezember 2011 die Zahl der Haushalte, die eine Rückerstattung verlangen, noch einmal erhöht. „Aktuell haben rund 400 000 Kunden das Vergleichsangebot angefordert“, teilte ein Sprecher des Oldenburger Versorgers am Mittwoch mit. Kurz vor Weihnachten hatte die Zahl noch bei 385 000 gelegen.

Damit haben sich zwei Drittel der 600 000 anspruchsberechtigten „Normsonderkunden“ gemeldet. Es geht um den Zeitraum vom 1. April 2008 bis 30. Juni 2009. Wie der Sprecher weiter mitteilte, sei die Nachfrage in der Weser-Ems-Region deutlich höher gewesen sei als im Weser-Elbe-Raum und in Brandenburg, wohin die EWE ebenfalls Gas liefert.

Der Versorger strebe auch in Streitfällen, etwa wenn der Kunde ab 2008 gegen EWE geklagt habe, eine rasche Einigung an. EWE sei dazu mit einem Vergleichsangebot auf die Anwälte der Kläger zugegangen. „Einzelne Fälle sind noch in Bearbeitung, so dass die Arbeit daran sich sicherlich bis ins Frühjahr 2012 fortsetzen wird“, sagte der Sprecher. Geprüft werde noch, wie Fälle gelöst würden, in denen EWE bei Landgerichten in die Berufung gegangen ist.

Auch bei den „Altfällen“, EWE-Kunden, die schon vor 2007 vor Gericht die Gaspreise angefochten hatten, will der Versorger bis Frühjahr einen Schlussstrich ziehen. Wie berichtet will EWE die Sichtweise der rund 2000 betroffenen Kunden anerkennen und eine freiwillige Rückzahlung anbieten. „Wir haben bereits damit begonnen, diese Verfahren nach und nach abzuschließen“, sagte der EWE-Sprecher. „Unser Ziel ist es, diese Verfahren bis Frühjahr 2012 zu beenden, wobei wir dabei auch immer von der Zustimmung der Kläger abhängig sind.“



Die EWE zeigte sich optimistisch, dass es dann auch nicht mehr zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommen werde. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte Ende 2010 diese Sache dem EuGH zur Klärung vorgelegt. „Wir gehen davon aus, dass nach Anerkenntnis der juristischen Forderungen und dem damit verbundenen Abschluss des betreffenden Verfahrens, die vom OLG Oldenburg seinerzeit beantragte Prüfung vor dem EuGH nicht erfolgen wird“, sagte der EWE-Sprecher.

Regionale Energieinitiativen zeigten sich diesbezüglich noch zurückhaltend. „Wir wollen erst einmal prüfen, wie das Vergleichsangebot der EWE genau aussieht“, sagte Michael Gudehus, Sprecher der Energie-Initiative Oldenburg „Oldenbürger gegen Gaspreiserhöhung“. Bislang läge der Initiative noch kein Angebot vor.

Einer möglichen Verhandlung vor dem als verbraucherfreundlich geltenden EuGH blickt Gudehus gelassen entgegen: „Wir sind guter Hoffnung, dass das EuGH in unserem Sinne entscheidet.“ Er geht in diesem Fall ebenso wie die meisten Juristen allerdings davon aus, dass etwa wegen der Verjährungfristen nur die rund 2000 Widersprüchler dann erneut Geld zurückerhalten könnten. Eine Rückzahlung an alle Kunden würden die Richter zudem in der Interessenabwägung zwischen Versorger und Kunden wohl als „unzumutbaren Nachteil zu Lasten der EWE“ betrachten.

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