WILHELMSHAVEN, 17. Januar 2012


Neue Stromverträge mit Überraschung

Energie Verbraucherberatung befürchtet Kostenerhöhung durch die Hintertür


LR

Wilhelmshaven - Verbraucher werden für Strom auch weiterhin mehr zahlen müssen. Neben gestiegener Netznutzungsentgelte, der Sonderkundenabgabe für die Großindustrie werde auch die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) teurer, sie steige um 0,062 auf 3,592 Cent pro Kilowattstunde Strom, erklärt Elsbeth Noatzsch von der Verbraucherzentrale in Wilhelmshaven. „Diese Kosten können an den Kunden weitergegeben werden, wenn der Stromliefervertrag eine wirksame „Steuer- und Abgabenklausel“ enthält“, so Noatzsch. Sie rät daher, beim Abschluss neuer Verträge mit Preisgarantien auch bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf zu achten, dass der Vertrag die Weitergabe von Steuer- und Abgabenerhöhungen für den Garantiezeitraum ausschließt.

Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen, wie es viele Verbraucher Ende 2010 erleben mussten. Weil einige Energieunternehmen, trotz Kenntnis der steigenden EEG-Umlage, noch mit günstigen Preisen lockten, wechselten sie schnell ihren Anbieter. Mit Lieferbeginn im 1. Quartal 2011 gab es die erste Strompreiserhöhung. Viele Wechsler gingen davon aus, dass ihr Preis in vollem Umfang garantiert war. Ein Irrtum, denn nach den AGB waren Preiserhöhungen wie bei der EEG-Umlage zulässig. Das hatten die Kunden übersehen.

Noatzsch befürchtet, dass einige Energieanbieter versuchen werden, den Verbrauchern über die Steuer- und Abgabenerhöhung hinaus weitere Kosten unterzuschieben. Die Verbraucher sollten deshalb unbedingt auch den Erhöhungsbetrag überprüfen, denn solche Kosten müssen begründet und rechtens sein.

 @  http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

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