Ganderkesee: Faschingsschminke wird Juristen beschäftigen
FASCHING E-Jugend des TSV betroffen – Rötung und Schwellung im Gesicht – Vater schaltet Rechtsanwalt ein
VON KARSTEN KOLLOGE
Ganderkesee - Als die 2. E-Jugend des TSV Ganderkesee am 13. Februar den „Fasching um den Ring“ feierte, war die Welt noch in Ordnung. Mit einem eigenen Festwagen und gekleidet bzw. geschminkt in den Vereinsfarben Blau und Weiß, ließen die 16 Kinder und mehrere Erwachsene „ihren“ kickenden Kinderprinzen Tom I. (Adler) hoch leben. Was sie da noch nicht wussten: Die blaue Schminke in ihren Gesichtern hatte es in sich – sie führte zu teils heftigen, in Einzelfällen auch drei Wochen später noch sichtbaren Hautreaktionen.
„Deutliche Rötung, Überwärmung und Schwellung beider Wangen mit Beteiligung der Augenober- und -unterlider“ – so lautete später die ärztliche Diagnose bei einem Mädchen. Alle 16 Kinder sowie ein Erwachsener seien mehr oder weniger betroffen gewesen, berichtet Domenico D’Elia, Vater einer jungen Teilnehmerin. Teils sei noch Tage später der ehedem blaue Schriftzug „TSV“ auf der weiß geschminkten Gesichtshälfte zu lesen gewesen, die andere, blau geschminkte Gesichtshälfte, war gerötet. Ein Kind sei zwei Tage nicht zur Schule gegangen – weil es sich geschämt habe.
Der Vater hakte nach. Zunächst rief er bei der Herstellerfirma in Bergisch-Gladbach an. Anhand der Chargen-Nummer habe er dort erfahren, dass die blaue Creme im Januar 2003 bzw. September 2003 hergestellt worden sei. Laut Kosmetikverordnung sei sie von da an im ungeöffneten Zustand 36 Monate, im geöffneten Zustand zwölf Monate, haltbar gewesen. Mit anderen Worten: Beim „Blau“ habe das Verfallsdatum bereits mehr als drei Jahre zurückgelegen.
D’Elia wandte sich daraufhin an das Geschäft in der Gemeinde Ganderkesee, in dem die Schminke erworben worden war – „am 5. Februar 2010, von einer Mutter“, wie er sagte. Dort habe man allerdings auf den Hersteller verwiesen und sei nicht zu einem Treffen bereit gewesen.
„Traurig“ fand der Vater diese Reaktion. „Hätte er sich entschuldigt und jedem Kind eine Kleinigkeit in die Hand gedrückt“, wäre für ihn der Fall erledigt gewesen. Jetzt allerdings werde er seinen Rechtsanwalt einschalten. Er gehe davon aus, dass andere Betroffene das auch tun.
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