OLDENBURG/BRAKE, 5. Mai 2010


Staatsanwalt will Funke und Blohm anklagen

von Frank Jungbluth

Oldenburg/Brake - Die Staatsanwaltschaft Osnabrück will den ehemaligen Vorsteher des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV), Karl-Heinz Funke (64), in der OOWV-Affäre anklagen. Mitangeklagt würde auch Hans-Peter Blohm, der bis Dezember 2009 Geschäftsführer des OOWV mit Sitz in Brake war.

Dr. Alexander Retemeyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, bestätigt im Gespräch mit der NWZ, dass das Ermittlungsverfahren Anfang Juni abgeschlossen sein soll. Dann könne auch angeklagt werden. Bislang stehe noch die abschließende Einlassung der Beschuldigten aus.

Funke und Blohm wird Untreue vorgeworfen. Funke hatte sich vom OOWV seine Silberhochzeit bezahlen lassen. Blohm soll sich Gehalt gegen den Beschluss des Verbandsvorstandes eigenmächtig um insgesamt bis zu 75.000 Euro erhöht haben lassen. Im Dezember 2009 mussten Funke und Blohm wegen der Vorwürfe von ihren Ämtern zurücktreten.

  • Mehr dazu auf NWZonline:
    Ein Spezial zur Affäre um Karl-Heinz Funke

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