OLDENBURG, 6. Mai 2010


OOWV-Affäre: Anklage gegen Funke und Blohm geplant

OOWV-AFFÄRE Staatsanwaltschaft vor Ende der Ermittlungen – Untreue-Vorwurf


von Frank Jungbluth

OLDENBURG - Karl-Heinz Funke (64), bis Dezember 2009 Vorsteher des Oldenburg-Ostfriesischen Wasserverbandes, soll wegen des Tatvorwurfs der Untreue von der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt werden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte am Mittwoch, dass das Verfahren Anfang Juni abgeschlossen sei. Dann rechne er mit einer Anklage gegen Funke und Hans-Peter Blohm, der bis zum Rücktritt im Dezember 2009 OOWV-Geschäftsführer war. Funke und Blohm mussten nach einer Krisensitzung des OOWV-Vorstandes kurz vor Weihnachten ihre Ämter abgeben.

Damals war klar: Karl-Heinz Funke hat 8000 Euro aus der Kasse des OOWV angenommen, um damit seine private Silberhochzeitsfeier zu bezahlen. In einer Krisensitzung des OOWV-Vorstandes am 14. Dezember 2009 musste Funke die Verfehlung einräumen. Daraufhin trat er als Vorsteher des OOWV zurück. Als Verwendungszweck für die 8000 Euro war eine Party für Anlieger einer OOWV-Baumaßnahme in Oldenburg fingiert worden, wie ermittelt wurde.

Hans-Peter Blohm, der ebenfalls am 19. Dezember 2009 zurücktreten musste und den Verband ohne Abfindung verließ, wird vorgeworfen, sich an diesem Vorgang beteiligt zu haben. Ins Visier der Ermittler gelangte Blohm zudem, weil mit Funkes Segen sein Gehalt über drei Jahre um insgesamt 75 000 Euro erhöht worden sein soll. Das wäre ein Verstoß gegen einen Beschluss des Vorstandes, der Blohms Gehalt begrenzt hatte.

  • Mehr dazu auf NWZonline:
    Ein Spezial zur Affäre um Karl-Heinz Funke

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