Verfahren gegen Funke: Strafkammer ordnet eine weitere Nachprüfung an
Varel - Neue Entwicklung in dem Strafverfahren gegen Karl-Heinz Funke und Hans-Peter Blohm: Das Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die Strafkammer, die die Anklageschrift gegen den früheren Vorsteher und den früheren Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes prüft, eine weitere Nachprüfung des Anklagevorwurfs angeordnet hat.
Jetzt geht es darum zu prüfen, ob durch die Erhöhung des Jahresgehalts für Hans-Peter Blohm tatsächlich ein Schaden für den OOWV eingetreten ist. Bereits vor zwei Wochen hatte die Strafkammer eine Prüfung beim Umweltministerium in Auftrag gegeben, ob durch die Auszahlung von übertariflichen Leistungen an Mitarbeiter des OOWV ein Schaden eingetreten ist.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Funke in zwei und Blohm in drei Punkten angeklagt. Beide sollen die Silberhochzeitsfeier Funkes in Höhe von 8000 Euro von einem OOWV-Konto beglichen haben. Blohm soll mit Funkes Wissen, aber ohne Vorstandsbeschluss sein Gehalt um 43000 Euro jährlich erhöht haben. Blohm allein wird vorgeworfen, den OOWV um 1,28 Millionen Euro geschädigt zu haben, als er übertrafiliche Zulagen an führende Mitarbeiter des OOWV auszahlen ließ.
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