OOWV-Prozess wegen neuem Gutachten wieder verschoben
Justiz Verfahren gegen Blohm und Funke – Wirtschaftsprüfer soll Schaden für den Wasserverband prüfen
Oldenburg - Das Verfahren gegen zwei frühere Spitzenmanager des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) zieht sich weiter in die Länge. Auch fünf Monate, nachdem die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage wegen Untreue gegen Hans-Peter Blohm (68) und Karl-Heinz Funke (65) erhoben hat, gibt es keinen Termin für eine Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts habe beschlossen, zu dem gegen beide Angeschuldigte erhobenen Vorwurf der rechtswidrig erfolgten Erhöhung des Jahresgehaltes des früheren Geschäftsführers Blohm durch den früheren Verbandsvorsteher Funke ein Sachverständigengutachten eines Wirtschaftsprüfers einzuholen, bestätigt Mario von Häfen, Sprecher des Landgerichts Oldenburg. „Der Sachverständige soll die Frage beantworten, ob durch die erfolgte Umstellung von einem Nettojahresgehalt auf ein Bruttojahresgehalt tatsächlich ein Vermögensschaden auf Seiten des OOWV eingetreten ist“, erklärt von Häfen weiter.
Die Spezialabteilung Korruptionsbekämpfung der Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte in der Anklageschrift vom 11. März noch geschrieben, der frühere Vorsteher Funke habe dem früheren Geschäftsführer Blohm eigenmächtig ab dem 1. August 2008 das Gehalt auf 270 000 Euro im Jahr erhöht. So seien Blohm 2008 und 2009 86 000 Euro mehr Gehalt ausgezahlt worden, als durch einen Beschluss des OOWV-Vorstandes gedeckt gewesen seien.
Offenbar gibt es inzwischen bei den Richtern der 1. Großen Strafkammer Zweifel an diesem Anklagepunkt. Deshalb wird jetzt nachermittelt, wie es heißt. Karl-Heinz Funke und Hans-Peter Blohm mussten im Dezember 2009 ihre Ämter abgeben, nachdem bekannt geworden war, dass der OOWV für die Feier zu Funkes Silberhochzeit 8000 Euro aus der Kasse des Wasserverbandes gezahlt hatte.
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