Eltern nach Osterferien gefragt
GESAMTSCHULE Ergebnisse sollen möglichst im Mai Schulausschuss vorliegen
Klares Signal: Mit großer Mehrheit brachte der Kreistag die Elternbefragung zur Gesamtschule auf den Weg. BILD: OLAF BLUME 
VON STEFAN IDEL
Landkreis - Nach den Osterferien soll die Elternbefragung zu der möglichen Einrichtung von maximal zwei Gesamtschulen im Landkreis eingerichtet werden. Das teilte Landrat Frank Eger mit. Der Kreistag hatte am Dienstagabend mehrheitlich die Befragung auf den Weg gebracht (die NWZ berichtete). Befragt werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die die Grundschulklassen 1 bis 4 besuchen. Auf Anregung aus der Elternschaft sollen auch jene Eltern angeschrieben werden, die ihre Kinder auf Grundschulen außerhalb des Kreisgebiets schicken.
Der so genannte „Erfassungsbogen zur Bedürfnisermittlung für die Einrichtung einer Gesamtschule“ wird über die Grundschulen ausgegeben. Bis Ende April sollten die Fragebögen dann von den Eltern an den Landkreis Oldenburg mittels Freiumschlag zurückgesandt werden, teilte Schuldezernent Horst Witte mit. Nach der anschließenden Auswertung sei vorgesehen, die Ergebnisse in der Sitzung des Schulausschusses am Dienstag, 26. Mai, vorzustellen. Eger zufolge könnte der Kreistag noch vor der Sommerpause einen Grundsatzbeschluss über den Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule bei der Landesschulbehörde stellen.
Hier nun einige Fragen und Antworten zum Fragebogen sowie zur Gesamtschule:
Nein, die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Angaben werden nur statistisch ausgewertet und unterliegen dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Fragen zur Umfrage beantwortet der Kreis per E-Mail unter: gesamtschulen@oldenburg-kreis.de oder unter 04431/85-267.
Grundsätzlich werden in Gesamtschulen die Jahrgänge 5 bis 10 im Sekundarbereich I unterrichtet. An der nach Schuljahrgängen gegliederten KGS und der IGS umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgänge 11 bis 13. Das Land beabsichtigt, auch an Gesamtschulen das Abitur nach 12 Schuljahren einzuführen.
Die bestehenden Schulformen würden an den Schulen/Schulzentren, die in eine Gesamtschule umgewandelt werden, auslaufen. Eine Gesamtschule würde mit der 5. Klasse beginnend hineinwachsen; die Haupt- oder Realschule Jahrgang für Jahrgang herauswachsen.
Sie haben das Recht, die nächstgelegene Schule zu besuchen, die den Bildungsgang anbietet, den sie besuchen möchten.
Aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers ist die Kapazität einer Gesamtschule in der Mindestgröße beschränkt (IGS und KGS nach Schuljahrgängen 130 Schüler, also fünfzügig). Wenn es genauso viel oder mehr Plätze als Schülerinnen und Schüler gibt, können alle Bewerber aufgenommen werden.
In diesem Fall ist ein Losverfahren vorgeschrieben, in dem alle Schüler des Einzugsbereiches gleichgestellt werden.
Weitere Berichte zur Gesamtschule haben wir in einem „Spezial“ zusammengestellt. Es ist zu erreichen unter www.NWZonline.de/gesamtschule-landkreis
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