WILDESHAUSEN, 16. Juni 2011


Gericht kennt bei Übeltätern kein Pardon

Gildefest Ii „Ankläger“ und „Richter“ sorgen bei den Prozessen für großen Spaß


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„Richter“ Otto Böttcher täuscht bei Matthias George einen Schlag auf den Kopf vor. BILD: Olaf Blume  Bild vergrößern

MME

Wildeshausen - Die Gilderechtsprechung ist einfach: Angeklagt werden kann man wegen allem, kaum jemand ist unschuldig und am Ende müssen alle zahlen. Verhaftet und getagt wird während des Gildefestes am Pfingstsonntag, Dienstag und Mittwoch. Selbst der Unternehmer Dierk Garms aus Aschenstedt kam nicht ungeschoren davon.

„Sie werden geteert, gefedert, vom Burgberg gerollt und in der Hunte ersäuft“, spricht „Richter“ Otto Böttcher das Urteil über Matthias George. Die Wache hatte ihn als Spion aufgegriffen. Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, er habe das Gildefest in Berlin kopieren wollen.

„Staatsanwalt“ Heinrich („Heini“) Boning donnert ihn an: „Haben Sie wirklich vorgehabt, unser schönes Gildefest in den Nahen Osten zu exportieren?“ Die Antwort wartet er nicht ab. Boning findet den Angeklagten „klein und hässlich“, deswegen fordert er, dass „das Subjekt zum Tode zu bringen“ sei. Auch wird Georges Kopf mit Schnaps übergossen und ein Hammerschlag vorgetäuscht. Anschließend muss er zehn Euro zahlen. Hinrichtungskosten.

Darum geht es beim Gildegericht: Geld kommt in die Kasse. Freigesprochene zahlen eine Gebühr, wie auch zum Tode Verurteilte und Verbannte. Auch für „Nothochzeiten“, zu denen unverheiratete Paare gedrängt werden, wird ein Obolus fällig.

Für das Publikum und das Gericht selbst ist das alles ein großer Spaß. Und für die allermeisten Angeklagten auch.

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