„A-22-Trasse klar rechtswidrig“

GUTACHTEN Autobahngegner weisen auf Planungsfehler im Bereich Jade hin


DIE DERZEITIGE LINIENFÜHRUNG BERÜHRE EIN „FAKTISCHES VOGELSCHUTZGEBIET“, SAGEN BUND UND NABU. ALTERNATIVEN SEIEN NICHT GEPRÜFT WORDEN.

VON JAN LEHMANN,REDAKTION BRAKE

Jade - Im Zentrum der Gemeinde Jade liegt ein so genanntes „faktisches Vogelschutzgebiet“, das südlich an ein bestehendes Vogelschutzgebiet grenzt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der Biologe Volker Bohnet am Mittwoch in Jaderberg vorgestellt hat. Eine Umsetzung der zurzeit geplanten Linienführung der Küstenautobahn A 22 verstoße damit klar gegen geltendes Recht, sagte Susanne Grube, die die Naturschutzorganisation BUND und den Schutz- und Klagefonds gegen die A 22 vertritt.

Die Trasse würde nämlich durch die Jader Marsch verlaufen, in der Bohnets Team zeitweise mehrere tausend Weiswangengänse sowie andere Rastvogelarten gezählt hat. Das Gebiet gewinne dadurch internationale Bedeutung, erklärten Vertreter der Naturschutzverbände BUND und Nabu, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatten.

Nach Ansicht der Autobahngegner muss mindestens das Teilstück zwischen Heubült im Kreis Ammerland und Schweierfeld (Kreis Wesermarsch) neu geplant werden. Auch der Anschluss an die A 28 in Heubült sei damit nicht mehr zu halten.

Hans-Otto Meyer-Ott, Geschäftsführer des Schutz- und Klagefonds, spricht von schweren Mängeln im Raumordnungsverfahren durch interessengesteuerte und oberflächliche Untersuchungen.

Der Schutz- und Klagefonds hält weiterhin die gesamte A 22 für überflüssig und fordert die Streichung des Projekts aus dem Bundesverkehrswegeplan. Alternativen wie die Verlagerung von Transporten auf Bahn oder Schiff und der Ausbau bestehender Straßen seien nicht geprüft worden, hieß es.

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06.08.2009
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