EWE-Gaspreise: Landgericht gibt Klägern Recht

URTEIL Preisanhebungen unwirksam - Unternehmen kündigt Revision an


OLDENBURG/HANNOVER - Das Landgericht Hannover hat 67 klagenden Kunden in einem Verfahren um Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Energieversorgers EWE Recht gegeben. Die Anhebungen der Preise seit September 2004 sind nach Angaben des Gerichts unwirksam, weil das Unternehmen nicht klar genug auf seine Vertragsbedingungen hingewiesen habe.

Das Urteil war bereits am Dienstag verkündet worden, wurde aber erst am Freitag bekannt. Ein EWE-Sprecher kündigte an, das Unternehmen wolle in Revision gehen. Die Rückforderungsansprüche der Kläger aus Ostfriesland liegen bei durchschnittlich rund 1300 Euro.

Bereits am 5. September war eine Sammelklage von EWE-Kunden in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg erfolgreich. Beide Klägergemeinschaften waren Anfang 2006 gegen vier Preiserhöhungen vorgegangen. Zwei weitere Verteuerungen folgten. Die Kläger sind alle Sondertarifkunden. EWE hat nach eigenen Angaben rund 770.000 Gaskunden.

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