Um würdigen Abschied gebracht
PROZESS Bestatterinnen wegen Betrugs mit Billigsärgen auf Bewährung verurteilt
WILHELMSHAVEN - Im Prozess wegen Betrugs mit Särgen sind zwei Bestatterinnen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Frauen hätten bei Feuerbestattungen 2006 und 2007 teure gegen günstige Särge austauschen lassen, sagte die Richterin Judith Henke im Amtsgericht Wilhelmshaven am Montagabend.
Die Toten seien in einem Billigsarg verbrannt worden, die Angeklagten hätten aber für ein Luxusstück abkassiert. Die teuren Särge wurden weiterverkauft. „Die Angehörigen wurden hintergangen“, betonte Henke. Sie seien dabei nicht nur um Geld betrogen worden. Ihnen sei „das letzte schöne Bild“ eines würdevollen Abschieds genommen worden.
Die Angeklagten seien in 20 Fällen schuldig, urteilte die Richterin. Die Strafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil die Beschuldigten nicht vorbestraft waren. Die Bewährungszeit wurde auf jeweils drei Jahre festgelegt.
Jedoch solle „etwas Spürbares bleiben“, so die Richterin. Deshalb müsse die 40-jährige Angeklagte 600 Euro an eine Hospizstiftung zahlen, ihre 52-jährige Adoptivmutter 200 Euro. Die jüngere Frau solle 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, die ältere 60 Stunden.
Staatsanwalt Bernhard Lucks hatte Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Seinen Angaben zufolge betrug der Schaden pro Fall 500 bis 700 Euro. Die Bestatterinnen aus Wilhelmshaven hätten sich wegen finanzieller Schwierigkeiten zu dem Betrug entschlossen. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Die Vorwürfe seien unwahr. Sie ließen noch offen, ob sie in Berufung gehen wollen.
Das Schöffengericht hatte an zwei Verhandlungstagen zehn Zeugen gehört. Hauptbelastungszeuge war ein 37-jähriger Ex-Mitarbeiter, dessen Glaubwürdigkeit die Verteidigung bezweifelte. Ihr Antrag auf ein Gutachten zu dieser Frage wurde abgelehnt. „Die Schilderungen des Zeugen waren glaubhaft“, war die Richterin überzeugt.
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