Pietätlose Abzocke oder Dienstleistung?

TRAUER „Bundesanzeiger für Bestattungen“ aus Wildeshausen sorgt für Wirbel – Staatsanwaltschaft ermittelt


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Gedenken nicht nur auf dem Friedhof, sondern auch im Internet: Eine Firma mit Sitz in Wildeshausen verlangt für diesen Service 198 Euro. ARCHIVBILD: DPA  Bild vergrößern

ANGEHÖRIGE VON VERSTORBENEN ERHIELTEN BUNDESWEIT POST. SIE SOLLTEN 198 EURO FÜR EINEN INTERNETEINTRAG ZAHLEN.

VON JÖRG SCHÜRMEYER

Wildeshausen/Oldenburg - Für viel Wirbel sorgt zurzeit in der Bestattungsbranche ein „Bundesanzeiger für Bestattungen“. Seit November 2008 erhalten Angehörige von Verstorbenen bundesweit vom Herausgeber dieses Anzeigers, einem Verlag in Wildeshausen, ihr Beileid ausgesprochen – verbunden mit der Ankündigung, dass der Verstorbene künftig mit Name, Ort, Geburts- und Todestag in eben diesem „Bundesanzeiger“ im Internet aufgeführt werde. Für die zeitlich unbegrenzte Eintragung unter der Internetadresse www.bafb.de werde ein einmaliger Betrag in Höhe von 198 Euro fällig. „Dienstleistung für Trauernde“, sagt der Anbieter. „Dreist und pietätlos“, sagen die Kritiker.

Kein Fall in Niedersachsen „Das Ganze klingt nicht seriös“ findet Hildegund Mentz, Geschäftsführerin des Bestatterverbands Niedersachsen (Hannover). Bislang sei ihr zwar noch kein Fall aus Niedersachsen zu Ohren gekommen, jedoch tauche diese Masche immer mal wieder auf.

In Bayern hat es der „Bundesanzeiger“ dagegen schon bis ins Justiz- und Verbraucherschutzministerium geschafft, wo sich drei Fachleute mit dem Fall beschäftigt haben. „Dieses Schreiben ist eine bodenlose Dreistigkeit und zudem pietätlos gegenüber trauernden Angehörigen“, zitiert die Münchner Zeitung „tz“ Ministeriumssprecher Wilfried Krames.

Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) warnt vor dem Angebot. „Nur bei genauem Durchlesen fällt auf, dass es sich ausschließlich um eine Offerte handelt“, so der Verband. Die Firma gebe sich einen offiziellen Anstrich. Im Briefkopf sei etwa ein Bundesadler abgebildet. „Zusammen mit dem Wort ,Bundesanzeiger’ soll wohl suggeriert werden, dass es sich um ein staatliches Register handelt“, so der BDZV. Der Verband habe mittlerweile den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eingeschaltet, so ein Sprecher.

Dabei kritisiert der BDZV nicht das Gedenken im Internet an sich. Solch einen Service bieten auch viele Zeitungen, darunter die NWZ, an. Allerdings entstehen hier abgesehen von den Kosten für die Todesanzeige in der gedruckten Ausgabe keinerlei Mehrkosten.

Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist bislang eine Anzeige aus dem Oldenburger Land eingegangen. „Wir ermitteln wegen des Verdachts des Betruges“, sagte eine Sprecherin. Allerdings stünden die Ermittlungen noch am Anfang und zunächst müsse die rechtliche Relevanz geprüft werden.

Dirk Kramer, Geschäftsführer des Wildeshauser Verlags MW Werbung Druck & Grafik, der den Bundesanzeiger mit Postfachadresse in Berlin ins Leben gerufen hat, kann die Aufregung nicht verstehen. Er sieht sein Angebot vielmehr als Dienstleistung für Trauernde und Bestatter. „Meine Schwiegermutter ist im Mai 2008 verstorben und wir hatten Verwandte, die ein paar 100 Kilometer entfernt wohnen und nicht zur Beerdigung kommen konnten“, sagt er zu seiner Motivation. Durch den Bundesanzeiger bestehe nun die Möglichkeit, verstorbene Angehörige immer und zu jeder Zeit zu besuchen und zu trauern.

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Begriff nicht geschützt

Kein Verständnis hat er für Kritiker, die ihm Abzocke vorwerfen. Gegen den Blog „Rotglut.org“ im Internet, der ihm „Betrug“ vorwerfe, habe er mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet. Zudem verweist er darauf, dass „Bundesanzeiger“ kein geschützter Begriff. Den Preis von 198 Euro verteidigt er vor allem mit dem Verweis auf den Verwaltungsaufwand.

Allerdings räumt er auch Fehler ein. „Wir hätten nicht selbst die Angehörigen anschreiben sollen“, sagt Kramer. Deshalb erfolge seit knapp zwei Wochen die Vermittlung auch nur noch über Bestatter. Grundsätzlich halte er den Bundesanzeiger aber weiter für eine „gute Sache“.


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16.01.2009
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