Rauchende Gäste: Wirt
muss nicht zahlen

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Oldenburg/Nordhorn - Wenn ein Wirt in seiner Kneipe Verbotsschilder aufhängt und alle Aschenbecher entfernt, darf er für Verstöße seiner Gäste gegen das Rauchverbot nicht bestraft werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg nach Angaben vom Mittwoch beschlossen.

Es widersprach damit der Entscheidung des Amtsgerichts Nordhorn, das den Gastronomen aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim mit einer Geldbuße von 120 Euro belegt hatte. Er hätte mehr auf das Einhalten des Rauchverbotes achten müssen. Das OLG aber sprach den Mann frei. Er habe genug getan, um das Rauchen zu verhindern (Az.: Ss 426/08).


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25.02.2009
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