Gemeinde nimmt Urteil nicht hin

FREMDENVERKEHRSBEITRAG Niedersachsens Tourismus-Kommunen bangen mit


DAS VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG HATTE DIE SATZUNG KASSIERT. DAS URTEIL HAT AUSWIRKUNGEN FÜR VIELE GEMEINDEN.

Wangerland - Die Gemeinde Wangerland wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zum Fremdenverkehrsbeitrag nicht unwidersprochen hinnehmen. Nachdem der Gemeinde der Urteilstext zugestellt worden war, hat sich der Verwaltungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung damit auseinander gesetzt und beschlossen, Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzulegen.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte Anfang November die Wangerländer Fremdenverkehrsbeitrags-Satzung für die Jahre 1999 bis 2007 für nichtig erklärt (die NWZ berichtete).

Nach Auffassung des Gerichts verstößt der Beitragsmaßstab in der Satzung gegen die Grundsätze der Vollständigkeit und der Gleichheit: Die Satzung lasse in allen Fassungen die Vermieter und Verpächter von Geschäftsräumen unberücksichtigt, obwohl sie in der Urlaubsregion Wangerland höhere Renditen für ihre Objekte erzielen könnten als in anderen, nicht für den Tourismus interessanten Gegenden.

„Wir sind unter anderem der Auffassung, dass der vom Verwaltungsgericht unter-stellte Kreis der Beitragspflichtigen zu weit gefasst ist“, so Bürgermeister Harald Hin-richs. Die bislang geltende Liste der beitragspflichtigen Betriebe und Personen ent-spreche genau der Mustersatzung des Landes Niedersachsen.

„Da diese Mustersatzung nicht nur von der Gemeinde Wangerland angewendet worden ist, dürfte das Urteil auch Auswirkungen auf andere Gemeinden haben“, meint Hinrichs.

Das Interesse anderer Kommunen, die Fremdenverkehrsbeiträge erheben, am Ausgang des Verfahrens sei immens. „Wir sind alle gespannt“, sagte Hinrichs.

Die Fremdenverkehrsbeitrags-Satzung, die jedes Jahr rund 570 000 Euro in die Gemeindekasse spült, legt fest, welche Betriebe im Wangerland vom Tourismus profitieren und sich deshalb mit einem Beitrag an der Finanzierung der touristischen Infrastruktur beteiligen müssen.

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Die Art und Weise der Veranlagung führt seit Jahren zu Streit. Auch gerichtlich sind Kritiker des Fremdenverkehrsbeitrags schon gegen die Gemeinde vorgegangen – bisher ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht war immer der Auffassung der Gemeinde gefolgt. Auch das Bundesverwaltungsgericht, das im Jahr 2003 mit der Wangerländer Fremdenverkehrsbeitrags-Satzung befasst war, hatte die Satzung grundsätzlich für gesetzmäßig erklärt.


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20.11.2008
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