Freispruch im Brechmittel-Prozess

JUSTIZ Nachlässige Tötung ist Angeklagtem nicht nachzuweisen –Aufruhr im Gerichtssaal


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Der Bruder des 2004 verstorbenen Laya C. und Nebenkläger im sogenannten Brechmittel-Prozess, Namanjan C. (M.), hält  Bild vergrößern

EINE HERZSCHÄDIGUNG WIRD ALS TODESURSACHE VERMUTET. DER POLIZEIARZT HABE „EINFACHSTE NOTFALLMAßNAHMEN“ UNTERLASSEN.

VON JÖRG ESSER

Bremen - Mit einem Freispruch endete am Donnerstag vor dem Bremer Landgericht der Prozess um einen tödlichen Brechmitteleinsatz in Bremer Polizeigewahrsam. Dem angeklagten Polizeiarzt könne der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachgewiesen werden, so der Vorsitzende Richter Bernd Asbrock in seiner Urteilsbegründung.

Der Prozess begann im April dieses Jahres, über drei Jahre nach dem Tod eines 35-jährigen mutmaßlichen Drogendealers. Der Mann aus Sierra Leone war Ende Dezember 2004 nach einer zwangsweisen Verabreichung von Brechsirup ins Koma gefallen und elf Tage später im Krankenhaus gestorben.

Der damalige Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) hatte die Zwangsmaßnahme mit dem Argument gerechtfertigt, niemand sei gezwungen, Drogen zu schlucken. Ein Misstrauensantrag im Parlament gegen ihn scheiterte. An 23 Verhandlungstagen hörte die Siebte Strafkammer acht Gutachter. Doch die Ursache für den Tod des mutmaßlichen Drogendealers konnte nicht geklärt werden.

Vier Mediziner hatten die These von einem so genannten „stillen Ertrinken“ gestützt, die anderen schlossen eine Herzschädigung des Afrikaners als Todesursache nicht aus. Deshalb plädierten Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf Freispruch. Lediglich die Vertreterin der Nebenklage forderte einen Schuldspruch.

Dafür fehlten Richter Asbrock jedoch „die subjektiven Voraussetzungen“. Der heute 44-jährige Angeklagte habe die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln als rechtsmäßig angesehen „und durfte davon ausgehen, zur Mitwirkung verpflichtet zu sein“. Doch Asbrock warf dem Mediziner eine Reihe objektiver Pflichtverstöße vor.

Er sei mit seiner Aufgabe überfordert gewesen. So habe er, als sich der Zustand des Opfers zunehmend verschlechterte, einfachste Notfallmaßnahmen unterlassen und „panisch reagiert“. Vor allem hätte der Polizeiarzt die Brechmittelvergabe, nachdem der Afrikaner sich wieder etwas erholt hatte, nicht fortsetzen dürfen. Asbrock: „Wäre die Maßnahme abgebrochen worden, hätte sich der Tod vermeiden lassen.“

Nach dem Urteilsspruch gab es Tumulte im Gerichtssaal. Zuhörer entrollten ein Transparent und warfen dem Gericht in Sprechchören Rassismus vor. Polizeikräfte entfernten rund 20 Protestler aus dem Saal. Ein Mann sei im Polizeigewahrsam gestorben, „ohne dass dafür jemand zur Verantwortung gezogen wird“, kommentierte der Fraktionschef der Grünen, Matthias Güldner, das Urteil.

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Region, S. 13


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05.12.2008
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