„Missachtung der Bürgerschaft“
RECHT Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Staatsrat gegen Zahlung von 24 000 Euro eingestellt
VON RALF SUSSEK
BREMEN - Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Staatsrat Prof. Dr. Reinhard Hoffmann (SPD) wird vorläufig eingestellt – bis er eine Geldbuße von insgesamt 24 000 Euro gezahlt hat. Der ehemalige Chef der Bremer Senatskanzlei muss den Betrag an acht gemeinnützige Organisationen entrichten. Dann erfolgt die Einstellung des Strafverfahrens wegen Untreue. So hat die Vierte Große Strafkammer einer Mitteilung des Landgerichts zufolge mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft entschieden. Hoffmann hat die Zahlung der Geldauflage akzeptiert. „Durch diesen Betrag wird der Angeschuldigte angesichts seiner dargelegten Einkommensverhältnisse in einem erheblichen und angemessenen Umfang zu einer Geldzahlung verpflichtet“, so die Richter.
500 000 Euro an Stiftung
Hoffmann hatte als Chef der Senatskanzlei vor fünf Jahren 500 000 Euro an die Günter-Grass-Stiftung überwiesen. Die Summe war ein Teil von 20 Millionen, mit denen sich der Energieversorger Eon den vorgezogenen Ausstieg aus den Bremer Stadtwerken erkauft hatte. Hoffmann, seinerzeit rechte Hand des damaligen Bürgermeisters Henning Scherf, wurde vorgeworfen, er habe das Geld an die Stiftung geleitet, ohne die Bürgerschaft vorher gefragt zu haben.
Der Beschuldigte habe sich „laut Anklage bewusst und eigenmächtig über die parlamentarisch vorgesehenen Entscheidungswege hinweggesetzt“, begründeten die Richter des Landgerichts nun die Entscheidung. In einer persönlichen Erklärung erkannte der Ex-Staatsrat seine politische Verantwortung für die aufgetretenen haushaltsrechtlichen Mängel an. Weil das Verfahren eingestellt ist, gilt Hoffmann aber als unschuldig.
Kein Rücktritt
Insgesamt sei davon auszugehen, dass die mit dem Geld geförderte Arbeit der Günter-Grass-Stiftung im öffentlichen Interesse der Stadt Bremen lag, kommentierte das Gericht weiter. Die Kammer sieht in der Vorgehensweise Hoffmanns, „sollte sie dem Angeschuldigten, wie angeklagt, nachgewiesen werden“, nicht nur eine strafbare Untreue, sondern auch eine „demokratisch nicht hinnehmbare Missachtung der Bremischen Bürgerschaft“. Rücktrittsforderungen der Opposition hatte Hoffmann seinerzeit unbeschadet überstanden – vor allem deswegen, weil Regierungschef Scherf seine schützende Hand über seinen Staatsrat bis zu dessen Ruhestand vor vier Jahren gehalten hat.
Zwar gebe es durch die Schwere der Schuld ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hoffmann habe sich aber nicht unmittelbar oder mittelbar bereichert; das Geld sei vielmehr der Stiftung zugute gekommen, die „von der Stadt Bremen mitinitiiert worden war und deren Arbeit zu dem guten Ansehen der Stadt Bremen beiträgt“. Zudem sei die Zuwendung von der Bremischen Bürgerschaft mit Beschluss des Nachtragshaushalts nachträglich bestätigt worden, so die Richter.
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