Lagerleiter darf man schreiben

AMTSGERICHT Freispruch für Verfasser eines Flugblattes gegen Blankenburg-Chef


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Auftrieb vor Gericht: Der Flugblatt-Verfasser kam nicht ohne Unterstützung. BILD:MARKUS HIBBELER Bild vergrößern

DER AMTSRICHTER SAH DIE „RASSISTISCHE AUTORITÄT“ ALS GRENZWERTIG. AUCH DAS SEI VON DER MEINUNGSFREIHEIT GEDECKT.

VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Oldenburg - „Lagerleiter, hast du ein Bett für mich, Lagerleiter, ich tu alles für dich“: Mit ihrem selbst komponierten „Lagerleiter-Song“ just zum Zeitpunkt des Plädoyers der Staatsanwaltschaft haben 100 Aktivisten einen Beleidigungsprozess vorm Amtsgericht fast gesprengt.

Starke Nerven waren am Donnerstag im überfüllten Sitzungssaal gefragt. Auf der Anklagebank saß ein 25 Jahre alter Student, der in einem Flugblatt den Leiter der Asylbewerberunterkunft Blankenburg, Regierungsdirektor Christian Lüttgau, als Lagerleiter und „rassistische Autorität“ bezeichnet hatte.

Das ging dem Innenministerium und Oberstaatsanwalt Schewe entschieden zu weit. Durch das Flugblatt werde Regierungsdirektor Lüttgau als Leiter der ZAAB für einen unbefangenen Dritten den Leitern der während des Nationalsozialismus eingerichteten Konzentrationslager gleichgesetzt. Das sei ehrverletzend. Und die „rassistische Autorität“ stelle eine gemeine Beleidigung dar.

Amtsrichter Janssen (er hatte während der Verhandlung mehrmals mit dem Rauswurf der Zuhörer gedroht) sah das nicht so. Zwar sei der Fall grenzwertig und Lüttgau massiv angegriffen worden, „aber eine Parallele zum Dritten Reich kann ich nicht erkennen". Und „rassistische Autorität“ sei gerade noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, sprach der Richter unter Applaus der Zuhörer den Angeklagten frei.

Im Spannungsfeld zwischen der „Ehre des Regierungsdirektors“ und der Meinungsfreiheit müsse man sorgfältig abwägen. Bei den Formulierungen stünde noch die Kritik an den Zuständen in Blankenburg im Vordergrund. Deswegen könne man noch nicht von einer Herabsetzung der Person oder von einer Schmähkritik reden.

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In einer mehrseitigen Erklärung hatte sich der Angeklagte zu Beginn gegen die Anklage zur Wehr gesetzt. Lagerleiter sei sogar ein Ausbildungsberuf, und die Formulierung „rassistische Autorität“ habe keine ehrverletzende, sondern eine analytische Dimension.

Nicht er gehöre auf die Anklagebank, sagte er, sondern die menschenverachtende Flüchtlingspolitik. In Blankenburg herrsche eine Stimmung der Angst, die Zustände seien unhaltbar. In diesem Zusammenhang hatte der Angeklagte den Regierungsdirektor als Repräsentanten des Systems „rassistische Autorität" genannt. Wegen der „Sachnähe“ durfte er das auch, befand das Gericht.


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19.12.2008
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