Neue Sperrstunde: Ab fünf Uhr bleibt das Bierglas leer

GEWALTDEBATTE Regelung gilt bis 31. Oktober – Keine Kontrollen durch das Ordnungsamt


Oldenburg - Seit diesem Montag gilt die freiwillige Sperrstunde in Oldenburg. Zwischen 5 und 7 Uhr bleiben Gaststätten und Diskotheken im Stadtgebiet geschlossen. Die neue Regelung soll zunächst probeweise bis Ende Oktober gelten.

Das Land Niedersachsen hatte 2006 die Sperrstunden-Regelung abgeschafft. Städte und Gemeinden können seither selbst die Zeiten festlegen. In Oldenburg gab es keine Einschränkungen.

Da es immer mehr Schlägereien, Raubüberfälle und Sachbeschädigungen in der Innenstadt gab, regte Polizei-Chef Johann Kühme im vergangenen September die Rückkehr zur Sperrstunde an. Vor allem in den frühen Morgenstunden bereiteten betrunkene junge Leute der Polizei Probleme.

Oberbürgermeister Gerd Schwandner griff den Vorschlag auf und richtete einen Runden Tisch ein. Bei den beiden Treffen machten die Teilnehmer (u.a. Innenstadt-Gastronomie und Präventionsrat) deutlich, dass etwas gegen übermäßigen Alkoholkonsum, Vandalismus und Schlägereien getan werden müsse. OB Schwandner schlug daraufhin eine freiwillige Sperrstunde für das gesamte Stadtgebiet vor.

Die Stadtverwaltung schrieb im Dezember rund 300 Gastronomiebetriebe an. Melden sollte sich, wer sich nicht an einer freiwillige Sperrstunde beteiligen wollte. Tatsächlich sprach sich keiner der Angeschriebenen gegen den OB-Vorschlag aus.

Dem Oldenburger Dehoga-Verband reicht die Sperrstunden-Regelung allein noch nicht aus. Vorsitzender Gustav Wehen forderte mehr Polizeipräsenz, um die Gewalt in der Innenstadt zu bekämpfen. Auch der Einsatz von Videokameras und ein Glasflaschen-Verbot nach dem Hamburger Beispiel auf St. Pauli könnten seiner Meinung nach dazu beitragen, dass die Innenstadt wieder sicherer wird.

Für ein härteres Durchgreifen der Polizei sprach sich der CDU-Kreisvorsitzende Olaf Klaukien aus.

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Über den Erfolg der freiwilligen Sperrstunden wollen Polizei, Stadtverwaltung und Gastronomie im Mai/Juni beraten. Dann soll eine erste Zwischenbilanz für den Test gezogen werden.

Wirte, die zwischen 5 und 7 Uhr Bier ausschenken, müssen übrigens nicht mit Konsequenzen rechnen. Da es sich um eine freiwillige Regelung handelt, wird der Außendienst des Ordnungsamts nicht kontrollieren. Ordnungsamtsleiter Ralph Wilken: „Es ist eine moralische Verpflichtung der Wirte.“


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02.02.2010
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