Oldenburg: Land schließt Blankenburg Mitte 2011
AUSLÄNDERBEHÖRDE Stadt Oldenburg muss mehrere 100 Asylbewerber selbst unterbringen
VON RAINER DEHMER
Oldenburg - Das Ende der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde in Blankenburg ist offenbar besiegelt: Vertreter des Innenministeriums informierten die Beschäftigten am Donnerstag auf einer Personalversammlung über die Pläne des Landes. „Danach wird die Einrichtung in dieser Form zum 30. Juni 2011 geschlossen“, berichtete Jürgen Meerbothe (Gewerkschaft Verdi) nach der Versammlung. Zu dem Termin endet auch der Mietvertrag für die Unterkunft, die derzeit 570 Asylbewerber beherbergt.
Oberbürgermeister Gerd Schwandner hatte am Donnerstag schon Kenntnis von der Entscheidung. „Aus humanitären Gründen bin ich für die Schließung“, sagte er gegenüber der NWZ.
Für Oldenburg wird das Ende der ZAAB Konsequenzen haben. Als Standort der zentralen Behörde war die Stadt bislang von der Aufnahmequote für Asylbewerber befreit. Dies ist nun hinfällig. Die Stadt muss künftig eine bestimmte Anzahl an Asylbewerbern selbst aufnehmen und unterbringen. Nach Informationen von Verdi-Sekretär Meerbothe könnte es dabei um bis zu 500 Menschen gehen. „Die Zahl ist meiner Meinung nach aus der Luft gegriffen“, sagte OB Schwandner, der von weniger Asylbewerbern ausgeht. Eine genaue Zahl für die Unterbringung konnte er am Donnerstag aber noch nicht nennen.
Seinen Angaben zufolge wird die Verwaltung alles unternehmen, um die Asylbewerber angemessen unterzubringen. Wo dies sein könnte, stehe derzeit aber noch nicht fest. „Wir haben noch anderthalb Jahre Zeit dafür. Jetzt werden wir erst einmal Gespräche mit allen beteiligten Behörden führen“, so Schwandner. Auch mit dem Vermieter der Liegenschaft in Blankenburg soll gesprochen werden.
Derweil machen sich Verdi und der SPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Krogmann Sorgen um die Arbeitsplätze der knapp 70 ZAAB-Mitarbeiter. „Alle politischen Kräfte in der Stadt müssen jetzt Einfluss nehmen“, so Krogmann. OB Schwandner sieht dagegen in erster Linie das Land in der Pflicht, da es sich um Landesbedienstete handele.
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