Stadt kündigt Visite im Wallkino an

DENKMALSCHUTZ Baudezernat sieht keine unmittelbare Gefährdung des Gebäudes


Oldenburg - Die Stadtverwaltung will das Wallkino im Auge behalten und in nächster Zeit im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine Besichtigung vornehmen. Das hat Stadtbaurat Frank-Egon Pantel im Bauausschuss auf Anfrage der FDP erklärt.

Der Zustand des leerstehenden Gebäudes war mehrfach in die Diskussion geraten, seit der letzte Kino-Unternehmer den Betrieb im April 2007 wegen Kündigung des Pachtvertrages eingestellt hatte. Der Grundstückseigentümer, der Hamburger Unternehmer Ulrich Marseille, sei im März 2007 „über die Denkmaleigenschaft des Wallkinos informiert“ worden, unterstreicht Pantel in seinem Bericht an den Bauausschuss. Der Eigentümer sei per Gesetz zu Schutz und Erhaltung des Gebäudes verpflichtet.

Die Betreuung des Kinos sei einer Immobiliengesellschaft übertragen worden. Vor Ort kümmere sich ein Hausmeister um das Gebäude. Der habe auch für Abhilfe gesorgt, als im Februar 2009 lose Teile der Eingangsüberdachung ein Einschreiten der Bauaufsicht erforderlich gemacht hätten.

Das Dach des Kinos ist nach Ansicht des Baudezernates in schlechtem Zustand, an einer Stelle sei Regenwasser eingedrungen. Im November sei die Stelle im Auftrag des Eigentümers provisorisch abgedichtet worden, die Bauaufsicht habe sich vor Ort ein Bild von der Situation gemacht. Der Denkmalschutz habe die Mitteilung erhalten, dass der Eigentümer im Laufe dieses Jahres eine Sanierung des Daches beabsichtige.

„Eine unmittelbare Gefährdung ist derzeit nicht erkennbar“, meint der Baudezernent. Man wolle jedoch mit einer „denkmalfachlichen Einschätzung“ festlegen, was zum Bestandteil des Kulturdenkmals zähle, um Beeinträchtigungen der Substanz besser beurteilen zu können.

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Wenig Gegenliebe fand Ratsherr Sebastian Beer (Grüne) mit einer Frage nach einer speziellen Form der Enteignung, bei der dem Eigentümer die Nutzung entzogen werden könne. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das einfach zu handhaben wäre“, meinte Pantel, „schon gar nicht bei dem Eigentümer.“


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06.02.2010
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