Ausschuss klärt Nazi-Morde auf
Bundestag 38 Beweisanträge – Neuer Anlauf für NPD-Verbot
Berlin - Der Neonazi-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat bei seiner ersten Sitzung am Donnerstag 38 Beweisanträge beschlossen. In den beiden letzten Märzwochen sollen Sachverständige zu den Themen Entwicklung des Rechtsextremismus und gegenwärtige Struktur der Sicherheitsbehörden angehört werden.
Zudem wollen die Abgeordneten die Ombudsfrau für die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle, die frühere Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John, einladen, um Informationen aus Sicht der Opfer zu erhalten. Nach Ostern beginnt die Beweisaufnahme.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, wie es zu den Morden und Raubzügen der Zwickauer Terrorgruppe kommen konnte. Zur Aufarbeitung möglicher Defizite war am Mittwoch eine Bund-Länder-Regierungskommission eingesetzt worden.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte einen Kriterienkatalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages an.
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