BRAKE, 18. November 2010


Roland Schiefke - Braker Bürgermeister räumt Fahrlässigkeit ein

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Roland Schiefke will die Angelegenheit abgeschlossen wissen. Der Landkreis hat ihm wegen zweier nicht genehmigter Nebentätigkeiten einen Verweis erteilt. Das akzeptiere er, sagt der Bürgermeister. BILD: Detlef Glückselig  Bild vergrößern

von Detlef Glückselig

Brake - Roland Schiefke will den Verweis, den ihm der Landkreis als Disziplinarbehörde wegen zweier nicht genehmigter Nebentätigkeiten erteilt hat, akzeptieren. Das hat er am Mittwoch bei einem Pressegespräch deutlich gemacht. Er wolle die Sache abgeschlossen wissen. Deshalb verzichte er auf Rechtsmittel.

Im Zuge des Disziplinarverfahrens, das er am 19. Januar gegen Schiefke eingeleitet hatte, ist Landrat Michael Höbrink zu dem Schluss gekommen, dass sich der Bürgermeister eine fahrlässige Verletzung von Dienstpflichten hat zu Schulden kommen lassen.

Es geht um Schiefkes Tätigkeiten als Aufsichtsratsvorsitzender der L.I.T. AG Brake sowie als Geschäftsführer der TerraVest-Beschäftigungs-GmbH. Beide Jobs hatte Schiefke seinem Dienstherren, dem Stadtrat in Brake, nicht angezeigt und sie sich auch nicht genehmigen lassen.



Seine Tätigkeit für die L.I.T. hat Schiefke zum 31. Dezember 2009 eingestellt. Der Bürgermeister räumt ein, dass er sich den Job als Aufsichtsratsvorsitzender hätte genehmigen lassen müssen und dass er fahrlässig gehandelt habe, indem er dies nicht tat. Zwar sei er bei seinem Amtsantritt nicht über das Nebentätigkeitsrecht informiert worden. Als Beamter hätte er auf die entsprechenden Vorschriften früher oder später aber stoßen und entsprechend reagieren müssen, gibt Schiefke zu.

Anders beurteilt der Bürgermeister die Lage hinsichtlich seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der TerraVest, die er dem Rat nun nachträglich angezeigt hat. Schiefke betonte am Mittwoch, dass er die Rechtsauffassung des Landkreises in diesem Punkt nicht teile. Seiner Ansicht nach gehe es hier um eine „nicht anzeigepflichtige Verwaltung meines eigenen Vermögens“, die in „keiner Weise“ seine „unparteiliche und unbefangene Amtsführung als Bürgermeister der Stadt Brake“ betreffe.

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Die Geschäftsführertätigkeit umfasse lediglich die Verwaltung einer in Schleswig-Holstein gelegenen Lagerhalle, von der ihm ein Drittel gehöre. Zwecks Risikominimierung habe er eine GmbH gegründet. Dass er das – anders als jeder Privatmann – nicht dürfen soll, will Schiefke nicht einsehen.

Er sehe in diesem Punkt den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Dass es sich um eine Immobilie außerhalb der Wesermarsch handele und er daher nicht die Möglichkeit habe, sich hier in seinem Amt als Bürgermeister Vorteile zu verschaffen, habe der Kreis nicht akzeptieren wollen.

Ebenfalls nicht akzeptiert habe die Disziplinarbehörde sein Argument, dass die öffentliche Diskussion über seine Nebentätigkeiten bereits Strafe genug gewesen sei, so Schiefke. Das Disziplinarverfahren endet für den Bürgermeister gleichwohl glimpflich. Ein Verweis ist, wie der Erste Kreisrat Hans Kemmeries auf Nachfrage der NWZ  bestätigt, die mildeste Disziplinarmaßnahme, die das Disziplinargesetz vorsieht.




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