Richter schließen Akten um ECE erst nach Eröffnung
Einkaufszentrum Jahrelanger Rechtsstreit um Bebauungsplan und Baugenehmigung beendet
Oldenburg - Sechs Tage nach Eröffnung der ECE-Schlosshöfe hat die Justiz die letzte Akte im jahrelangen Streit um den Bebauungsplan für das Einkaufszentrum geschlossen. Wie die Stadt am Mittwoch bekanntgab, hat das Bundesverwaltungsgericht am 22. März das (letzte) Verfahren eingestellt, nachdem die Kläger ihre Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom Oktober zurückgenommen hatten. Wenige Tage zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen einen anderen OVG-Spruch (Nicht-Zulassung einer Berufung) nicht angenommen.
Der letzte Akt war ein formaler (Nichtzulassung der Revision gegen das OVG-Urteil), aber er war der Schlussstrich unter ein komplexes Prozessgeflecht rund um den Ratsbeschluss vom November 2007 über den Bebauungsplan für das Einkaufszentrum am Schlossplatz.
Bei den Klägern handelte es sich (abwechselnd) um die Eigentümerin eines Hauses an der Amalienstraße und ihren Sohn (als Mieter), die nicht im Bereich des ECE-Bebauungsplanes wohnen. Beide wandten sich eigentlich gegen die (mittlerweile hinfälligen) Parkhaus-Pläne in ihrer Nachbarschaft. Sie klagten gegen das ECE-Projekt, weil sie das Parkhaus als Folge der Schlosshöfe sahen.
Diese Meinung hatten sie indes weitgehend exklusiv. Die Richter vermochten sie jedenfalls in allen Verfahren (bei denen die erste Entscheidung aus dem Sommer 2008 stammt) nicht von ihrer Sicht der Dinge zu überzeugen. Das Problem: Wer nicht im Bereich eines Bebauungsplanes wohnt, muss seine Betroffenheit nachweisen.
Das misslang in diversen Durchgängen. Alle Richter sahen nicht, was die Kläger erst zur Klage legitimiert hätte: eine Verbindung zwischen Einkaufszentrum und Park-Projekten der Nachbarschaft.
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