Verteidiger zieht Messer in Oldenburger Gerichtssaal
Taxifahrermord Anwalt Rüdiger Bibow bedauert Vorfall – Arbeitskollegen belasten Angeklagten
Von Rainer Dehmer
Oldenburg - Unglaublicher Vorfall im Prozess um die Messerangriffe auf Taxifahrer: In der Verhandlung am Freitag zog Verteidiger Rüdiger Bibow plötzlich ein Messer und fuchtelte damit im Gerichtssaal herum, um es einem Zeugen zu zeigen. Brisanz hatte dies, weil neben dem Anwalt der wegen Mordes angeklagte Micky M. saß. Sofort schnellte ein Justizwachtmeister hoch und griff zum Schlagstock. Bibow erkannte seinen Fehler und gab das Klappmesser beim Vorsitzenden Richter Dr. Dietrich Janßen ab.
Im Landgericht gelten seit Monaten verschärfte Sicherheitskontrollen. Alle Besucher müssen eine Sicherheitsschleuse passieren und sich von Justizbediensteten kontrollieren lassen. „Das gilt auch für Anwälte. Es sei denn, sie zeigen einen Anwaltsausweis vor“, erklärt Landgerichtssprecher Mario von Häfen. Das Gericht gehe davon aus, dass ein Anwalt grundsätzlich vertrauenswürdig sei und keine Waffe bei sich habe.
Der Vorfall wird ein Nachspiel haben. Gegenüber der NWZ erklärte Janßen, dass er Anwalt Bibow zwar keinen Vorsatz unterstelle, er werde aber den Landgerichtspräsidenten unterrichten. Eine denkbare Konsequenz wäre, die Kontrollen für Anwälte künftig zu verschärfen.
Rüdiger Bibow war sein Verhalten sichtlich unangenehm. Versehentlich habe er sein Obstmesser mit in die Sitzung genommen, sagte er der NWZ . Als es in der Verhandlung um die Beschreibung eines Taschenmessers gegangen sei, habe er sein Messer herausgeholt, um es zu zeigen. „Das war hirnlos von mir.“
Der Vorfall ereignete sich, als das Gericht Arbeitskollegen des Angeklagten aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch) vernahm. Die Elektroinstallateure berichteten, dass sie am Tattag (25. September) in Oldenburg auf einer Baustelle an der Klävemannstraße gearbeitet hätten. An dem Tag habe Micky M. ein rotes Sweatshirt und eine helle Strickmütze getragen. Kurz nach 14 Uhr sei Feierabend gewesen. Alle hätten dann die Baustelle verlassen.
Mit diesen Aussagen belasteten sie den Angeklagten. Micky M. hatte am ersten Prozesstag erklärt, er habe an dem Tag andere Kleidung getragen und er habe erst gegen 15.30 Uhr Feierabend gemacht.
Gleich mehrere Zeugen wollen den noch lebenden Taxifahrer und seinen rot gekleideten Beifahrer am 25. September zwischen 15 und 15.30 Uhr am Tatort („Weg zur Schwimmenden Insel“) gesehen haben. Ein rotes Sweatshirt und eine helle Strickmütze fand die Polizei später in der Nähe des Tatorts, nachdem die Ermittler Hinweise von Anwohnern erhalten hatten.
Von seinen Arbeitskollegen wurde Micky M. am Freitag als nett und freundlich beschrieben. Es habe nie Ärger mit ihm gegeben.
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Der Anwalt wird nur wenig "gefuchtelt" und nicht allzu "plötzlich gezogen" haben.
Dennoch hatte er ein Messer in einer Verhandlung dabei, in der es um einen "Messermörder" geht und in der er direkt neben eben diesem sitzt.
Es ist schon richtig, dass die NWZ klar macht, dass das nicht sein darf. Wie so häufig macht aber auch hier der Ton die Musik.
Zum Anwalt möchte ich Bellheim beipflichten: Es ist etwas anderes, ob ein unreifer Halbstarker unter Kumpels mit einem Messer unbedacht rumfuchtelt, oder ob ein studierter Anwalt in einer Verhandlung so etwas tut - noch dazu, wenn Waffen in dem Moment explizit verboten sind.
Unter Beachtung seiner Ausbildung, seines Berufes, seines Gehaltes, der verhandelten Thematik und seiner besonderen Position innerhalb eines Rechtsstaats darf ihm ein solcher Fehler nicht passieren. Und wenn es Konsequenzen für ihn hat, so ist das meiner Meinung nach nur richtig.
Es ist leider heutzutage nur zu häufig so, dass Personen mit besonderen Stellungen gerne deren Vorteile in Anspruch nehmen, aber nicht mit der zugehörigen Verantwortung handeln.
Jornalistenschelte bei jeder sich passenden Gelegenheit.
Waren wir alle dabei?? Nein.
Wenn der Anwalt sich für sein Tun und Handeln im nachhinein entschuldigt, muss ja wohl an dem Ding was dran sein.
Verschärfte Sicherheitskontrollen ja für Alle.
PS: Und insbesondere als Anwalt hat er erst einmal das Gehirn einzuschalten.
dass sich hier ein "Unglaublicher Vorfall" abgespielt habe
Mich wundert da nichts an der berichterstattung!
Es ist leider und zunehmend die wirklich üble Vorgehensweise vieler Journalisten, in möglichst reißerischer Aufmachung läppische Vorgänge zu dramatisieren.
Mal geht´s um einen Anwalt, mal geht´s um einen Außenminister -
ob in Zeitung oder TV, es ist leider gängige Praxis geworden, legale und normale Vorgänge zu skandalisieren, aus abstrus konstruierten Zusammenhängen Verschwörungsszenarien zu entwickeln, tendenziös zu berichten und zu titeln, agitativ zu kommentieren!
So wird Schritt für Schritt Meinungs- und Pressefreiheit pervertiert.
Allerdings - und das will ich hier gerne bestätigen - ist da die NWZ noch relativ zurückhaltend (aber eben nur relativ).
grandiose Schreibe, wirklich. Die ersten Leute springen schon drauf an, siehe Jule1205 (bitte eben Luft holen und nachdenken, liebe Jule).
Ich stelle mir die Situation etwa folgendermaßen vor: Anwalt Bibow befragt einen Zeugen, es geht um ein Messer. Herr Bibow hat sein (wahrscheinlich Schweizer) Taschenmesser dabei, mit dem er sich jeden Tag in der Pause seine Birne schneidet. Um den Zeugen dazu zu bringen, seine Aussage zu präzisieren, holt er das Messer aus der Tasche: "War es so ein Messer, war es größer, kleiner, ...?"
So jedenfalls stellt sich mir die Situation dar, nachdem ich ihren reißerischen Artikel durch meinen gesunden Menschenverstand gefiltert habe.
Durch ihre Ausdrucksweise, Herr Dehmer, suggerieren Sie doch ganz bewusst, dass sich hier ein "Unglaublicher Vorfall" abgespielt habe, wo ein unbedachter Anwalt etwas ganz Übliches macht, indem er mit Realgegenständen die Befragung eines Zeugen unterstützt.
Dass sich das dem Vorfall vorausgehende Gespräch längere Zeit um ein Messer gedreht hat, wird nebensächlich (und erst viel später erwähnt), da lassen Sie den Anwalt das Messer doch lieber "plötzlich" ziehen.
Im schlimmsten Fall hat Herr Bibow das Messer – so vermute ich - aufgeklappt oder es auch nur in die Luft gehalten, natürlich kann man auch schreiben er "fuchtelte" damit herum. Und schon stellt sich Jule1205 vor, wie ein wildgewordener Halbstarker vor ihr steht und ihr mit der Messerklinge die Nasenhaare stutzen möchte...
Und dass man ein Taschenmesser aufklappen kann, ist schließlich nicht von der Hand zu weisen, also - schwupps - hat der Anwalt ein "Klappmesser" in der Hand. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, Herr Dehmer, ich jedenfalls empfehle ihnen, mal "Klappmesser" und "Taschenmesser" zu googlen, ruhig in der Bildersuche, denn ein Bild sagt schließlich mehr als 1000 Worte, wie Sie ja augenscheinlich wissen...
Immer schön an der Grenze zwischen Wahrheit und Fiktion schreiben und dabei juristisch wasserdicht bleiben: Grandioser Journalismus, Herr Dehmer!
Ich nehme an, dass sie für diesen Artikel in der Redaktion hoch gelobt wurden. Aus einer Lappalie haben Sie einen "Unglaublichen Vorfall" und damit aus einem Seitenschauplatz in einem momentan vor sich hindümpelnden Dauerthema („Taximord - Da geht noch was! Und wenn nicht, dann kümmert sich halt einer drum!“) noch einen "Hingucker" gemacht - Respekt.
Mit freundlichen Grüßen,
T Verse
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Gehe ich recht in der Annahme, dass auch sie nicht dabei waren?
Luftgeholt und nachgedacht habe ICH sehr wohl! Der Anwalt jedoch nicht!
Egal ob er rumgefuchtelt hat oder Ihnen nur die Berichterstattung zu reißerisch erscheint...eine Waffe, außer aus der Aservatenkammer, gehört nicht ins Gericht.
Da sie eine lebhafte Phantasie besitzen geehrte(r) TeVau, können sie sich ja mal folgende Szene vorstellen: Sie hätten im Gericht gesessen, der Anwalt zeigt einem Zeugen das Messer, damit sich der Zeuge vorstellen kann, was ein Messer ist... Der arme Micky M. weiß ja was ein Messer ist und weiß auch, wie man es einsetzten muß, ergreift das Stechwerkzeug und hält es Ihnen liebe(r) TeVau an den Hals und erzwingt damit seine Flucht. Sie tragen keine körperlichen Verletzungen davon, nachdem sie von einem beherzten Gerichtshelfer befreit wurden und berichten da nach wahrscheinlich ruhig und völlig sachlich von dem eben geschehenen...
Da sie sich ja eines gesunden Menschenverstandes rühmen geehrte(r) TeVau, werden sie sich auch bestimmt nicht beschweren, dass eben diese Waffe durch eine Sicherheitskontrolle geschmugelt wurde, ausgerechnet von einem Anwalt eines Messer-Mörders, der einen weiteren Mord billigend in Kauf genommen hat.
Da frage ich mich...wer sollte wohl mal nachdenken?!