OLDENBURG, 13. März 2010


Verteidiger zieht Messer in Oldenburger Gerichtssaal

Taxifahrermord Anwalt Rüdiger Bibow bedauert Vorfall – Arbeitskollegen belasten Angeklagten


Der Anwalt wollte das Messer einem Zeugen zeigen. Der Vorfall wird ein Nachspiel haben.

Von Rainer Dehmer

Oldenburg - Unglaublicher Vorfall im Prozess um die Messerangriffe auf Taxifahrer: In der Verhandlung am Freitag zog Verteidiger Rüdiger Bibow plötzlich ein Messer und fuchtelte damit im Gerichtssaal herum, um es einem Zeugen zu zeigen. Brisanz hatte dies, weil neben dem Anwalt der wegen Mordes angeklagte Micky M. saß. Sofort schnellte ein Justizwachtmeister hoch und griff zum Schlagstock. Bibow erkannte seinen Fehler und gab das Klappmesser beim Vorsitzenden Richter Dr. Dietrich Janßen ab.

Im Landgericht gelten seit Monaten verschärfte Sicherheitskontrollen. Alle Besucher müssen eine Sicherheitsschleuse passieren und sich von Justizbediensteten kon­trollieren lassen. „Das gilt auch für Anwälte. Es sei denn, sie zeigen einen Anwaltsausweis vor“, erklärt Landgerichtssprecher Mario von Häfen. Das Gericht gehe davon aus, dass ein Anwalt grundsätzlich vertrauenswürdig sei und keine Waffe bei sich habe.

Der Vorfall wird ein Nachspiel haben. Gegenüber der NWZ erklärte Janßen, dass er Anwalt Bibow zwar keinen Vorsatz unterstelle, er werde aber den Landgerichtspräsidenten unterrichten. Eine denkbare Konsequenz wäre, die Kontrollen für Anwälte künftig zu verschärfen.

Rüdiger Bibow war sein Verhalten sichtlich unangenehm. Versehentlich habe er sein Obstmesser mit in die Sitzung genommen, sagte er der NWZ . Als es in der Verhandlung um die Beschreibung eines Taschenmessers gegangen sei, habe er sein Messer herausgeholt, um es zu zeigen. „Das war hirnlos von mir.“

Der Vorfall ereignete sich, als das Gericht Arbeitskollegen des Angeklagten aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch) vernahm. Die Elektroinstallateure berichteten, dass sie am Tattag (25. September) in Oldenburg auf einer Baustelle an der Klävemannstraße gearbeitet hätten. An dem Tag habe Micky M. ein rotes Sweatshirt und eine helle Strickmütze getragen. Kurz nach 14 Uhr sei Feierabend gewesen. Alle hätten dann die Baustelle verlassen.

Mit diesen Aussagen belasteten sie den Angeklagten. Micky M. hatte am ersten Prozesstag erklärt, er habe an dem Tag andere Kleidung getragen und er habe erst gegen 15.30 Uhr Feierabend gemacht.

Gleich mehrere Zeugen wollen den noch lebenden Taxifahrer und seinen rot gekleideten Beifahrer am 25. September zwischen 15 und 15.30 Uhr am Tatort („Weg zur Schwimmenden Insel“) gesehen haben. Ein rotes Sweatshirt und eine helle Strickmütze fand die Polizei später in der Nähe des Tatorts, nachdem die Ermittler Hinweise von Anwohnern erhalten hatten.

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Von seinen Arbeitskollegen wurde Micky M. am Freitag als nett und freundlich beschrieben. Es habe nie Ärger mit ihm gegeben.




 



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