Taxifahrermord: Gutachterin soll Angeklagten beurteilen
Taxifahrermord Gericht will Frage der Schuldfähigkeit nächste Woche klären
Oldenburg - – Mordprozess geht dem Ende entgegen: Für das Verfahren gegen Micky M. hat die Große Jugendkammer des Landgerichts für die nächste Woche nur noch zwei Termine angesetzt. Vermutlich wird im Anschluss daran das Urteil gegen den 20-Jährigen aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch) gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am Nachmittag des 25. September den Taxifahrer Erhard P. (58) an der Stadtgrenze auf dem „Weg zur Schwimmenden Insel“ in seinem Fahrzeug erstochen zu haben. Nur einen Tag später soll der 20-Jährige eine Taxifahrerin (62) in Stuhr überfallen und durch 15 Messerstiche lebensgefährlich verletzt haben. Diese Tat wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord.
Ein Spezial zu dem Fall
Den Angriff auf die Taxifahrerin hat M. sowohl bei der Polizei als auch im Gericht gestanden. Die tödliche Messerattacke auf ihren Kollegen bestreitet er jedoch vehement. Allerdings sprechen mehrere Indizien gegen ihn, wie an den bislang sechs Verhandlungstagen deutlich wurde. DNA-Spuren des Angeklagten konnte die Polizei auf der Tatwaffe und auf der in Tatortnähe gefundenen Kleidung nachweisen. Überdies gibt es Widersprüche und Unstimmigkeiten in seiner Aussage.
Fortgesetzt wird der Prozess am Dienstag, 23. März. Antworten auf Fragen des Gerichts geben dann der Jugendgerichtshelfer von M. und die psychiatrische Gutachterin. Geklärt werden soll die Reife und die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht ihm nach Erwachsenenstrafrecht eine lebenslange Haftstrafe, nach Jugendstrafrecht muss er maximal für zehn Jahre ins Gefängnis.
Entscheiden will das Gericht am Dienstag auch über die Anträge der Verteidigung. Anwalt Rüdiger Bibow will z.B. wissen, ob die Polizei im Auto des getöteten Taxifahrers Faserspuren gesichert und ausgewertet hat.
Sollten keine weiteren Zeugen geladen werden, könnten Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Donnerstag, 25. März, ihre Plädoyers halten. Ob es an dem Tag auch zum Urteil kommt, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Urteil rechtskräftig
- Das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den 20-jährigen Micky M. aus Lemwerder ist rechtskräftig. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Verteidiger des Verurteilten habe die von ihm eingelegte Revision mit Schreiben von Montag.mehr
- Der Verteidiger des Taxifahrer-Mörders aus dem Kreis Wesermarsch will Revision gegen die Jugendstrafe von zehn Jahren einlegen. „Wir machen das erstmal nur, um die Frist einzuhalten“, sagte der Anwalt Rüdiger Bibow am Dienstag.mehr
- Höchststrafe für den Messerstecher: Sechs Monate nach der tödlichen Attacke auf den Taxifahrer Erhard P. (58) an der Stadtgrenze und dem lebensgefährlichen Angriff auf eine Taxifahrerin (62) in Stuhr hat die Jugendkammer Micky M.mehr
- Wegen der Messerattacken auf zwei Taxifahrer ist ein 20-Jähriger am Donnerstag vom Landgericht Oldenburg zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah die Tatbestände des Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des schweren Raubes als erwiesen an.mehr
- – Der mutmaßliche Taxifahrer-Mörder Micky M. ist voll schuldfähig. Dieses Urteil traf die psychiatrische Sachverständige am Dienstag vor der Oldenburger Jugendkammer im Prozess gegen den 20-jährigen aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch).mehr


