Taximord: Angeklagter voll schuldfähig
Prozess Gutachterin aber für Anwendung des milderen Jugendstrafrechts
Oldenburg - – Der mutmaßliche Taxifahrer-Mörder Micky M. ist voll schuldfähig. Dieses Urteil traf die psychiatrische Sachverständige am Dienstag vor der Oldenburger Jugendkammer im Prozess gegen den 20-jährigen aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch). Micky M. soll der Anklage zufolge am 25. September 2009 den Taxifahrer Erhard P. (58) an der Stadtgrenze erstochen und einen Tag später eine Taxifahrerin (62) in Stuhr mit 15 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben .
Ein Spezial zu dem Fall
„Der Angeklagte ist nicht psychisch krank und nicht beeinträchtigt durch eine Persönlichkeitsstörung“, sagte die Gutachterin. Sollte Micky M. schuldig gesprochen werden, schlug die Sachverständige vor, ihn aufgrund von Reifeverzögerungen nach dem milderen Jugendstrafrecht zu verurteilen. Das wären dann maximal zehn Jahre Jugendstrafe, die der 20-Jährige für die beiden Taten bekommen könnte. Der Angeklagte gibt den versuchten Mord in Stuhr zu, bestreitet aber den Mord an Erhard P., auch wenn am Tatort gefundene DNA-Spuren gegen ihn sprechen. Für den ersten Tattag macht er Erinnerungslücken für sich geltend, schildert aber dennoch genau, was er an diesem Tag gemacht hat.
Die Sachverständige stuft die Erinnerungslücken eher als Schutzbehauptung ein denn als Folge einer möglichen Verdrängung der Tat. „Das Tatmotiv ist wohl das Geld“, meinte die Gutachterin. Der 20-Jährige habe damals dringend Geld benötigt. Er habe geglaubt, seine Freundin, die sich von ihm getrennt habe, mit Geschenken zurückgewinnen zu können.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge befand sich Micky M. in einem Ausnahmezustand. Ähnlich wie bei einem Amokläufer soll bei ihm eine Mischung aus Verzweiflung und Wut vorgelegen haben. Der Liebeskummer habe ihn handlungsunfähig gemacht, sein Wunsch sei es gewesen, wieder handlungsfähig zu werden, so die Gutachterin. Sie beschrieb Micky M. am Dienstag zwar als höflich und freundlich, er neige in Konfliktsituationen aber zur Aggressivität.
Nach einer beschützten und behüteten Kindheit fehle es ihm an Kompetenz im Umgang mit Schwierigkeiten. In seiner Familie sei es ein Prinzip gewesen, ohne fremde Hilfe zurechtzukommen.
Die Bluttaten könnten auch ein Ausbruch aus der gelernten Ordnung sein. Micky M. soll sich nach der Tat befreit gefühlt und zu Hause zwei Koteletts gegessen haben.
Das Gutachten hatte dem Angeklagten, der sich vor den Taten noch als Versager sah, auch Oberflächlichkeit und Gefühlsarmut bescheinigt. Es könne aber auch traumatisch sein, Täter zu sein, so die Sachverständige gestern. Am Donnerstag soll plädiert und anschließend das Urteil verkündet werden.
Urteil rechtskräftig
- Das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den 20-jährigen Micky M. aus Lemwerder ist rechtskräftig. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Verteidiger des Verurteilten habe die von ihm eingelegte Revision mit Schreiben von Montag.mehr
- Der Verteidiger des Taxifahrer-Mörders aus dem Kreis Wesermarsch will Revision gegen die Jugendstrafe von zehn Jahren einlegen. „Wir machen das erstmal nur, um die Frist einzuhalten“, sagte der Anwalt Rüdiger Bibow am Dienstag.mehr
- Höchststrafe für den Messerstecher: Sechs Monate nach der tödlichen Attacke auf den Taxifahrer Erhard P. (58) an der Stadtgrenze und dem lebensgefährlichen Angriff auf eine Taxifahrerin (62) in Stuhr hat die Jugendkammer Micky M.mehr
- Wegen der Messerattacken auf zwei Taxifahrer ist ein 20-Jähriger am Donnerstag vom Landgericht Oldenburg zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah die Tatbestände des Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des schweren Raubes als erwiesen an.mehr
- Ein wegen blutiger Messerattacken auf zwei Taxifahrer angeklagter 20-Jähriger ist voll schuldfähig. Das bescheinigte eine Psychiaterin am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg. „Sie hat keine psychische Erkrankung feststellen können“, sagte ein.mehr


