Taximord: Höchststrafe für Messerstecher
Mordprozess Aber nach Jugendrecht
von Franz-Josef Höffmann
Oldenburg - Höchststrafe für den Messerstecher: Sechs Monate nach der tödlichen Attacke auf den Taxifahrer Erhard P. (58) an der Stadtgrenze und dem lebensgefährlichen Angriff auf eine Taxifahrerin (62) in Stuhr hat die Jugendkammer Micky M. am Donnerstag schuldig gesprochen.
Der 20-Jährige aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch) erhielt zehn Jahre Jugendstrafe wegen heimtückischen Mordes aus Habgier und schwerer räuberischer Erpressung. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe gefordert. „Fest steht, dass der Angeklagte beide Taten begangen hat“, rechnete der Vorsitzende Richter Dr. Dietrich Janßen mit M. ab, der die erste Tat geleugnet hatte. Eindeutige Zeugenaussagen und DNA-Spuren an den Tatorten ließen keine Zweifel zu.
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Die schwierigste Frage sei die nach dem Strafmaß für den 20-Jährigen gewesen, sagte der Richter. „Vorgelegt“ hatte der Anwalt der Taxifahrerin. Er hatte eine Verurteilung nach dem schärferen Erwachsenenrecht gefordert und eine lebenslange Gefängnisstrafe für M. beantragt. Von Reifeverzögerungen, die eine Verurteilung nach Jugendrecht rechtfertigen würden, wollte der Anwalt nichts wissen.
Anders das Gericht. Äußerlich gesehen könne man auf die Idee kommen, dass der 20-Jährige eher einem Erwachsenen gleichzustellen sei, so der Richter. Innerlich gesehen verhalte sich das aber anders. Micky M. habe noch von den Vorstellungen seiner Eltern gelebt und sich Geld einteilen lassen. Er habe keine eigene Lebensplanung gehabt, sei vom Elternhaus noch abhängig gewesen und habe sich als Versager gefühlt. Diese Reifeverzögerungen müssten zur Anwendung des Jugendstrafrechts führen.
„Die Höchststrafe von zehn Jahren war dann aber notwendig“, sagte der Vorsitzende Richter und begründete das mit der Schwere der Schuld. Die zweite Tat in Stuhr habe er nach einer überschlafenden Nacht nach der ersten begangen. Er habe kein Mitgefühl für die Opfer gezeigt, sie an abgelegene Orte fahren lassen, um dort planvoll und urplötzlich zuzustechen. Sein Motiv sei Habgier gewesen.
Micky M. verfolgte die Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf, aber regungslos. In seinem letzten Wort hatte er sich an die Ehefrau des getöteten Taxifahrers gewandt und ihr Beileid ausgesprochen. Entschuldigen könne er sich nicht, weil er nichts getan habe. Dafür entschuldigte er sich bei der Taxifahrerin. Doch die wollte davon nichts wissen. Sie leidet noch heute massiv unter der Tat.
Urteil rechtskräftig
- Das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen den 20-jährigen Micky M. aus Lemwerder ist rechtskräftig. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Verteidiger des Verurteilten habe die von ihm eingelegte Revision mit Schreiben von Montag.mehr
- Der Verteidiger des Taxifahrer-Mörders aus dem Kreis Wesermarsch will Revision gegen die Jugendstrafe von zehn Jahren einlegen. „Wir machen das erstmal nur, um die Frist einzuhalten“, sagte der Anwalt Rüdiger Bibow am Dienstag.mehr
- Wegen der Messerattacken auf zwei Taxifahrer ist ein 20-Jähriger am Donnerstag vom Landgericht Oldenburg zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah die Tatbestände des Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des schweren Raubes als erwiesen an.mehr
- – Der mutmaßliche Taxifahrer-Mörder Micky M. ist voll schuldfähig. Dieses Urteil traf die psychiatrische Sachverständige am Dienstag vor der Oldenburger Jugendkammer im Prozess gegen den 20-jährigen aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch).mehr
- Ein wegen blutiger Messerattacken auf zwei Taxifahrer angeklagter 20-Jähriger ist voll schuldfähig. Das bescheinigte eine Psychiaterin am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg. „Sie hat keine psychische Erkrankung feststellen können“, sagte ein.mehr


