OLDENBURG, 26. März 2010


Taximord: Höchststrafe für Messerstecher

Mordprozess Aber nach Jugendrecht


Die Kammer sah eine Reifeverzögerung. Sie folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft

von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg - Höchststrafe für den Messerstecher: Sechs Monate nach der tödlichen Attacke auf den Taxifahrer Erhard P. (58) an der Stadtgrenze und dem lebensgefährlichen Angriff auf eine Taxifahrerin (62) in Stuhr hat die Jugendkammer Micky M. am Donnerstag schuldig gesprochen.

Der 20-Jährige aus Lemwerder (Kreis Wesermarsch) erhielt zehn Jahre Jugendstrafe wegen heimtückischen Mordes aus Habgier und schwerer räuberischer Erpressung. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe gefordert. „Fest steht, dass der Angeklagte beide Taten begangen hat“, rechnete der Vorsitzende Richter Dr. Dietrich Janßen mit M. ab, der die erste Tat geleugnet hatte. Eindeutige Zeugenaussagen und DNA-Spuren an den Tatorten ließen keine Zweifel zu.

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    Die schwierigste Frage sei die nach dem Strafmaß für den 20-Jährigen gewesen, sagte der Richter. „Vorgelegt“ hatte der Anwalt der Taxifahrerin. Er hatte eine Verurteilung nach dem schärferen Erwachsenenrecht gefordert und eine lebenslange Gefängnisstrafe für M. beantragt. Von Reifeverzögerungen, die eine Verurteilung nach Jugendrecht rechtfertigen würden, wollte der Anwalt nichts wissen.

    Anders das Gericht. Äußerlich gesehen könne man auf die Idee kommen, dass der 20-Jährige eher einem Erwachsenen gleichzustellen sei, so der Richter. Innerlich gesehen verhalte sich das aber anders. Micky M. habe noch von den Vorstellungen seiner Eltern gelebt und sich Geld einteilen lassen. Er habe keine eigene Lebensplanung gehabt, sei vom Elternhaus noch abhängig gewesen und habe sich als Versager gefühlt. Diese Reifeverzögerungen müssten zur Anwendung des Jugendstrafrechts führen.

    „Die Höchststrafe von zehn Jahren war dann aber notwendig“, sagte der Vorsitzende Richter und begründete das mit der Schwere der Schuld. Die zweite Tat in Stuhr habe er nach einer überschlafenden Nacht nach der ersten begangen. Er habe kein Mitgefühl für die Opfer gezeigt, sie an abgelegene Orte fahren lassen, um dort planvoll und urplötzlich zuzustechen. Sein Motiv sei Habgier gewesen.

    Micky M. verfolgte die Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf, aber regungslos. In seinem letzten Wort hatte er sich an die Ehefrau des getöteten Taxifahrers gewandt und ihr Beileid ausgesprochen. Entschuldigen könne er sich nicht, weil er nichts getan habe. Dafür entschuldigte er sich bei der Taxifahrerin. Doch die wollte davon nichts wissen. Sie leidet noch heute massiv unter der Tat.

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