OLDENBURG, 30. März 2010


Mord an Taxifahrer: Verteidiger legt Revision ein

Oldenburg - Der Verteidiger des Taxifahrer-Mörders aus dem Kreis Wesermarsch will Revision gegen die Jugendstrafe von zehn Jahren einlegen. „Wir machen das erstmal nur, um die Frist einzuhalten“, sagte der Anwalt Rüdiger Bibow am Dienstag.

Das Landgericht Oldenburg hatte den 20-Jährigen am Donnerstag verurteilt, weil er 2009 einen 58-Jährigen erstochen und eine Taxifahrerin lebensgefährlich verletzt hatte. Dagegen kann die Verteidigung innerhalb einer Woche einen Antrag auf Revision stellen.

Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will sich Bibow endgültig entscheiden. Erst dann könne er abschätzen, ob es Rechtsfehler gebe.

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