HANNOVER, 18. Februar 2012


Staatsanwaltschaft beginnt sofort mit Ermittlungen

Bundespräsident Wulffs Immunität mit Rücktritt aufgehoben – Bei Verurteilung droht Haftstrafe


von Marco Seng

Hannover - Die Justiz handelte nach dem Rücktritt von Christian Wulff schnell. Bereits an diesem Sonnabend beginnen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Ex-Bundespräsidenten. „Wir gehen davon aus, dass die Immunität morgen beendet ist“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans-Jürgen Lendeckel, knapp fünf Stunden nach der Wulff-Erklärung am Freitag.

Das Bundesjustizministerium hatte zuvor klargestellt, dass Wulff durch seinen Rücktritt keinen Schutz vor Strafverfolgung mehr genieße. „Mit dem Ende der Amtszeit ist die Immunität aufgehoben, das gilt unabhängig von dem Grund für das Ende der Amtszeit“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Wulff steht im Verdacht der Vorteilsannahme. Bei einer Verurteilung drohen ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Bei Bestechlichkeit wären es sogar bis zu fünf Jahre.

Die Ermittlungen werden von Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer geleitet, dem Chef der vierköpfigen Korruptionsabteilung in Hannover. Eimterbäumer ist erst seit Ende Oktober 2011 im Amt. Die Ermittlungen gegen Wulff sind sein erster großer Fall. Das mag eine Erklärung dafür sein, dass die Staatsanwaltschaft trotz des großen öffentlichen Drucks lange gezögert hat. Eimterbäumer wollte zunächst aus Rücksicht auf seine Familie anonym bleiben. Am Freitag lüftete die Behörde selbst das Geheimnis um den Chefankläger.

Bereits seit zwei Monaten prüft die Staatsanwaltschaft Hannover Vorwürfe gegen Wulff. Dutzende Anzeigen gegen das zurückgetretene Staatsoberhaupt gingen in dieser Zeit ein. Doch weder beim Fall Geerkens, noch beim Nord-Süd-Dialog oder bei den Gratis-Urlauben ergab sich ein Anfangsverdacht. Laut Staatsanwaltschaft wird ein Vorteil erst strafbar, wenn eine stillschweigende Übereinkunft über einen Tausch Vorteil gegen Amtshandlung oder dienstliches Wohlwollen hinzukomme. „Unrechtsvereinbarung“ heißt das im Fachjargon und ist umso schwerer nachzuweisen, je größer der Abstand zwischen Nehmen und Geben ist.

Erst das privat-dienstliche Verhältnis zwischen Wulff und dem Filmunternehmer David Groenewold machte die Ermittler stutzig. Das Land Niedersachsen hatte einer Firma Groenewolds eine Landesbürgschaft von vier Millionen Euro gewährt.

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Später machten Wulff und seine Frau Bettina Urlaub auf Sylt und der Unternehmer zahlte zunächst die Hotelkosten. Die Staatsanwaltschaft, die sich bisher nur aus Medien informieren konnte, darf ab jetzt Akten sicherstellen und Zeugen befragen. Am Mittwoch hatte die Staatskanzlei „freiwillig“ eine Kiste mit Dokumenten zu Groenewold übergeben. Womöglich ist die Behörde darin schon fündig geworden.






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