Apen/Augustfehn - Im Dezember 2020 hatte der Aper Gemeinderat erstmals Grundlagen für verträgliches Bauen beschlossen, die in einem Dichtekonzept erarbeitet wurden und werden: Damit sollen Grundstücksbesitzer und Investoren darüber Sicherheit erhalten, welche Baumöglichkeiten wo in der Gemeinde bestehen und ob und inwieweit dort eine bauliche Nachverdichtung möglich ist oder nicht.
Neue Satzung?
Nun geht es darum, ob in einem weiteren Schritt auch die Gestaltung von Neubauten geregelt werden soll und zwar an den Hauptstraßen wie den Ortsdurchfahrten in Apen und Augustfehn. Braucht Apen eine Gestaltungssatzung? Das ist die große Frage. Eine Entscheidung dafür oder dagegen gibt es bislang vom Aper Rat nicht. Man müsse zuvor, wie Ende April im Bau- und Planungsausschuss befürwortet, die Bebauung an den Hauptstraßen in Apen und Augustfehn genauer unter der Lupe und das Ganze dann auswerten. Das sagte während der jüngsten Ratssitzung in Godensholt Karl-Hermann Reil (CDU), der auch Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses ist.
Basis für Dialog
„Wir brauchen eine Basis für die Diskussion, damit wir mit dem Thema, das sicherlich viel Staub aufwirbeln wird, in einen Dialog mit der Bevölkerung und mit Investoren treten können“, meint Hartmut Orth (UWG). Das Thema Gestaltung von Bauten sei nicht immer einfach, aber man könne davor auch nicht weglaufen.
In einem ersten Schritt sei auf Anregung der SPD-CDU-Mehrheitsgruppe das Dichtekonzept entwickelt worden, das für die ganze Gemeinde gelte, so Björn Meyer (SPD). Nun ging es um Gestaltung von Neubauten an bestimmten Straßen. Ergebnisoffen wolle sich die Politik mit der vorhandenen Bebauung an den Hauptstraßen der beiden Hauptorte beschäftigen. Zusammen mit den Bürgern könne man dann in einem weiteren Schritt Konzepte erarbeiten für ein angenehmes Bild der Ortszentren. Dass Besitzer von Grundstücken unterschiedliche Auffassungen über eine Bebauung hätten, sei ihr gutes Recht, so Dr. Gunnar Habben (CDU). Aufgabe der Politik sei es, dass auch bei unterschiedlichen Auffassungen ein friedlicher Dialog zustande käme, um zu guten Lösungen zu kommen.
Carport an Hauptstraße
Ein Dorn im Auge sind der Grünen-Ratsfrau Renate Brand Carports, die sich mit ihren hölzernen Seitenwänden wie in Augustfehn direkt an der Hauptstraße befänden. Eine solche Bebauung der Ortsdurchfahrt sei für sie nicht akzeptabel. Viele Bürger und Gäste wollten ein ansprechendes Bild der Wohnorte. Als sie seinerzeit gesehen habe, dass hölzerne Seitenwände von Carports an der Hauptstraße entstanden, habe sie sich sofort an den Bürgermeister gewandt und sich für eine Gestaltungssatzung für bestimmte Straßen ausgesprochen.
Auftrag vergeben
Die Analyse und deren Auswertung soll das Oldenburger Planungsbüro NWP übernehmen, dessen Vertreter in der Bau- und Planungsausschusssitzung Ende April erläutert hatten, was eine Gestaltungssatzung beinhalten kann. Ergänzend zu den Vorgaben aus den Bebauungsplänen könne man Gebäude- und Dachstrukturen (Fassadenbreite, Gliederung der Gebäude, überdachte Stellplätze und Garagen) regeln, aber auch die Fassadenausbildung (Konstruktion, Material und Farbe) und Fassadenöffnungen (Türen und Fenster). Vorgaben könne man auch für Bauzubehör (Vordächer oder Aufbauten), für Freiflächen (deren Gestaltung und Einfriedung) und das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbeanalgen (an Fassaden oder privaten Flächen) machen.
