Bad Zwischenahn - „Wenn Blumen, gleichgültig welcher Farben und Formen, zusammenstehen, kann niemals das Bild der Disharmonie entstehen“, soll der Maler Vincent van Gogh einst gesagt haben. Nicht ganz so harmonisch geht es zu, wenn Hecken anfangen, wild zu wuchern und Fußgängern, Rad- und Autofahrern in die Quere kommen.
„Dank des vielen Regens wachsen Hecken, Sträucher und Bäume zurzeit besonders stark“, hieß es nun aus der Verwaltung. Deshalb bittet die Gemeinde Bad Zwischenahn alle Grundstückseigentümer, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Bedeutet: Sie sind aufgefordert, Hecken, Sträucher oder auch Bäume so weit zurückzuschneiden, dass niemand gefährdet wird. „Es ist dafür zu sorgen, dass Wege auf ihrer gesamten Breite und Höhe gefahrlos genutzt werden können. Auch im Einmündungs- und Kreuzungsbereich von Straßen verhindert Überwuchs häufig die Sicht auf den Verkehr und kann zu Unfällen führen. Deshalb sind die sogenannten Sichtdreiecke frei zuhalten.“
Darüber hinaus werden die Grundstücksbesitzer gebeten, Verkehrszeichen, Spiegel oder Straßenleuchten nicht mit Anpflanzungen zu verdecken. Auch Hausnummern sollten von der Straße aus gut sichtbar sein und nicht durch Pflanzen, Schilder oder Schutzdächer verdeckt werden. „Im Ernstfall kann dies für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr oder Polizei wichtig sein und im Notfall wertvolle Zeit retten.“
Doch bei aller Verantwortung, völlig freie Hand haben die Grundstücksbesitzer dann auch nicht. Denn bei der Heckenpflege, so erläuterte Thomas Schurer vom Tiefbau- und Grünflächenamt auf Nachfrage, gelte es, einige Regeln zu beachten. So sei ein vorsichtiger Rückschnitt der Hecken grundsätzlich das gesamte Jahr über gestattet und gewollt. Verboten ist hingegen laut Bundesnaturschutzgesetz, zwischen 1. März und 30. September Hecken von bspw. drei auf zwei Meter zu stutzen oder Hecken wie große Büsche komplett auf den Stock zu setzen, also knapp über dem Boden zu kappen.
Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt, wird die Gemeinde kontrollieren, ob alle Hecken in geforderter Form sind. Ist das nicht der Fall, erhalten die Eigentümer eine Postkarte, in der sie gebeten werden, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Erfolgt innerhalb von zwei bis drei Wochen noch immer kein Rückschnitt, gibt es einen weiteren Brief, bevor im dritten Schritt eine sogenannte, im Amtsdeutsch „Ersatzvornahme“ ausgeführt wird. Sprich: Die Arbeiten werden in Auftrag gegeben und der Grundstückseigentümer muss die Rechnung begleichen. „Ein solcher Fall ist in Bad Zwischenahn allerdings noch nie passiert“, betonte Schurer.
