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Bauausschuss der Gemeinde Apen Erst einmal kein Einzelhandel auf dem Dockgelände?

Florian Mielke

Gemeinde Apen - Gleich mit drei Bebauungsplänen wird sich am Dienstag, 16. Februar, der Bau- und Planungsausschuss des Aper Rates beschäftigen. Die öffentliche Sitzung, die unter Corona-Regeln stattfindet, beginnt um 17 Uhr in der Sporthalle Godensholt.

Zum einen geht es um den Bebauungsplan Nr 123 C in Hengstforde westlich der Burgstraße. Dort möchte ein Investor aus Augustfehn II in der Einfamilienhaus-Siedlung an der Hengstforder Burgstraße einen alten Bungalow abreißen und ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten von 50 Metern Länge bauen.

Zu viele Stockwerke

Ein zweiter Punkt ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 in Augustfehn I westlich der Mühlenstraße. Dort waren zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf Wohnungen und drei Geschossebenen geplant worden. Laut Bebauungsplan, der nur zwei Geschosse erlaubt, würden die Gebäude nicht in die Struktur der Wohnsiedlung passen, so die Gemeinde. Außerdem scheine die Ausnutzung des Grundstücks im Vergleich zu den westlichen angrenzenden Grundstücken sehr hoch zu sein.

Ähnlich verhält es sich bei der Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 in Augustfehn I südöstlich von Augustfehn. Dort war ein dreigeschossiges Wohnhaus mit ebenso vielen Wohneinheiten geplant gewesen. Auch in diesem Wohngebiet ist laut Bebauungsplan nur eine zweigeschossige Bauweise erlaubt. Wie die Gemeinde mitteilt, scheint die Ausnutzung des Grundstückes im Vergleich zu den umliegenden Grundstücken zudem ebenfalls sehr hoch zu sein.

Bebauungsplan abwarten

Bis zum 13. März gilt noch eine Veränderungssperre für das Grundstück Südgeorgsfehner Straße 12. Aufgrund der Tatsache, dass der Bebauungsplan Nr. 135 – Dockgelände –noch nicht rechtskräftig ist und um die gesamte Situation durch Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetrieben beziehungsweise Discountern im Lebensmittelbereich in Augustfehn I nicht negativ zu verändern, schlägt die Verwaltung die erneute Aufstellung einer Veränderungssperre für mindestens zwei Jahre vor.

Ein letzter Punkt ist zudem eine mögliche Zusammenarbeit am Projekt „Eigene Vielfalt – Gemeinsam zum Biotopverbund mit Naturschutz & Landwirtschaft“ – bei noch abzuwartender Förderung. Im Zuge des „Niedersächsischen Weges“ soll durch die Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft auf regionaler Ebene der Biotopverbund verbessert werden.

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