Apen - Eines steht bereits fest: In der Gemeinde Apen werden sich in naher Zukunft mehr Windkraftanlagen drehen als jene vier, die zum Südgeorgsfehner Windpark „Fehnland“ gehören und auf einem 8,5 Hektar schmalen Streifen an der Grenze zu Uplengen in Augustfehn II und III stehen. Doch wo könnten weitere Windkraftanlagen gebaut werden? Wie sind überhaupt die gesetzlichen Grundlagen? Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um den Ausbau der Windenergie in Apen gab es bei einer Bürgerinformation, zu der die Gemeinde eingeladen hatte und an der über 100 Gäste in der Aper Schule teilnahmen.
Mehr Anlagen nötig
Johannes Ramsauer vom Oldenburger Planungsbüro NWP stellte zunächst die gesetzlichen Grundlagen vor und verwies darauf, dass der Bund den Ausbau von Windenergieanlagen stark beschleunigen wolle. Niedersachsen müsse bis 2027 1,7 Prozent seiner Fläche für Windenergie ausweisen, bis 2032 dann 2,2 Prozent. Wie viel Fläche der Landkreis für das Ammerland ausweisen müsse, stehe erst im Frühjahr fest, doch man rechne hochgerechnet mit 1 bis 1,2 Prozent. Derzeit sind im Ammerland 263 Hektar (etwa 0,36 Prozent) der Fläche für Windenergie ausgewiesen.
Weiterhin steuern
Die Gemeinde Apen habe bislang nur den Streifen von 8,5 Hektar (0,11 Prozent der Gemeindefläche) an der Grenze zu Uplengen für Windkraftanlagen ausgewiesen und in ihrem gültigen Flächennutzungsplan weitere Flächen ausgeschlossen. Damit Apen weiterhin steuern könne, wo Windkraftanlagen gebaut werden dürften und wo nicht, sei es – so Ramsauer – zwingend erforderlich, eine Planung mit den zu erwartenden Flächenwerten auszuweisen. Diese neue Planung müsse bis 1. Februar 2024 rechtlich wirksam sein. Wenn es keine solche Planung gäbe, könne jeder Investor ungesteuert und vielerorts im Gemeindegebiet bauen und müsse dann nur bestimmte Regeln einhalten (beispielsweise Vorgaben für Lärm oder Schattenwurf, Berücksichtigung von Bauverbotszonen und des Nachbarschaftsrechts). Entstehen könnten dann so viele Anlagen, bis die vorgeschriebenen Flächenwerte erreicht seien. Eine Planungssicherheit, ergänzte Apens Bauamtsleiter Peter Rosendahl, habe man dann mit der neuen Planung bis 2027 und man hoffe, dass die (künftig) ausgewiesenen Flächen auch bis 2032 reichten.
Sieben Flächen
Welche Flächen kommen für Windkraftanlagen in Frage? Nach Angaben von Ramsauer wurde das gesamte Gemeindegebiet nach harten und weichen Tabuzonen untersucht. Harte Tabuzonen sind Gebiete, die für Windenergie ungeeignet sind (wie Siedlungen, Straßen etc.), weiche Tabuzone Areale, wo Windkraftanlagen entstehen könnten. Sieben Flächen kämen danach grundsätzlich für Windenergie in Frage, die im Verfahren genauer unter die Lupe genommen werden sollen (inklusive Beteiligung von Behörden, Organisationen, Bürgern etc.). Das seien 25,54 Hektar in Klauhörn, 3,02 Hektar in Winkel (als Aper Anteil für einen möglichen Windpark in Westerloy), 32,85 Hektar in Tange, 13,56 Hektar am Aper Tief, 23,63 Hektar in Holtgast, 29,44 Hektar in Westermoor und die 8,50 Hektar des bestehenden Windparks Fehnland in Augustfehn II und III. Das entsprächen insgesamt 136,54 Hektar und 1,78 Prozent der Gemeindefläche.
Dass es am Bau weiterer Windkraftanlagen im Gemeindegebiet großes Interesse gibt, zeigt die Klage der Firma Windkonzept-Entwicklung und Verw. GmbH & Co. KG, die dem Wiefelsteder Rechtsanwalt Dirk Schröder und seiner Frau Lydia Eilers-Schrödergehört. Das Unternehmen will in Vreschen-Bokel (Westermoor) fünf bis sieben und in Klauhörn zwei neue Anlagen errichten. Weil der Landkreis Ammerland die Anfrage der Wiefelsteder mit Verweis auf den gültigen Aper Flächennutzungsplan mit der einzigen Fläche für Windenergie in Augustfehn II und III ablehnte, wurde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage eingereicht. Entschieden hat das Gericht noch nicht.
Außerdem will ein Investor Windkraftanlagen im Bereich der Stadt Westerstede in Karlshof repowern, das heißt, alte Anlagen abreißen und neue, leistungsstärkere bauen. Eine neue Anlage soll dann auch auf Aper Gebiet stehen. Die Gemeinde hat diesen Antrag zurückgestellt mit Verweis darauf, dass sie derzeit an einer neuen Planung für Windenergie arbeite.
„Es ist ein ehrgeiziger Zeitplan, den wir uns gesetzt haben, denn bis Dezember 2023 muss das gesamte Verfahren für die Ausweisung weiterer Flächen für Windenergie abgeschlossen sein“, so Bürgermeister Matthias Huber. Viele Bürger äußerten zu den Planungen Bedenken. Gebeten wurde darum, diese auch schriftlich bei der Gemeinde einzureichen bzw. im Rathaus deshalb vorzusprechen.
