Apen - „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ ist der sperrige Titel eines Bundesförderprogramms, auf das die Aper UWG-Fraktion am 14. Dezember vergangenen Jahres hingewiesen hat und durch das die Gemeinde viel Geld sparen könnte. 75 Prozent der Investitionen, die im Zeitraum vom 30. Juni bis zum 31. Dezember 2021 in die Infrastruktur von Ganztagsschulen gesteckt werden, können in Apen durch die Förderung abgedeckt werden.
Diese Projekte könnten gefördert werden
In der Gemeinde stehen in diesem Zeitraum entsprechende Investitionen in Höhe von 330 000 Euro im Raum, so dass 247 500 Euro gespart werden könnten, wenn sie den Zuschlag bekommt. Denn in der Grundschule Apen ist für 240 000 Euro die Errichtung zweier Fahrstühle und für 65 000 Euro die Sanierung von Toiletten geplant. In der Janosch-Grundschule steht außerdem die Erneuerung des Eingangsbereichs für 25 000 Euro auf dem Programm.
Zu erfüllende Voraussetzungen
Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel ist zum einen die Auftragsvergabe bis zum 30. Juni 2021 und das tatsächliche Ausgeben des Geldes bis zum 31. Dezember. Das heißt, dass die Rechnungen bis dahin auch wirklich bezahlt sein müssen. Peter Rosendahl, Leiter des Fachbereichs Bauen, Sport, Kultur und Verkehr, ist zuversichtlich, dass die Fristen eingehalten werden können: „Wie bei allen Baumaßnahmen kann es immer Verzögerungen geben, aber wir arbeiten mit Hochdruck an der Sache.“
Eine weitere Voraussetzung ist vonseiten der Gemeinde Apen bereits gegeben: Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. So sind die 240 000 Euro für die Fahrstühle in der Grundschule Apen bereits im Gemeindehaushalt 2021 eingeplant. Die Toilettensanierung und die Erneuerung des Eingangsbereichs der Janosch-Grundschule sind außerdem über Haushaltsreste aus dem vergangenen Jahr gesichert.
Einen Antrag für die geplanten Mensen in den beiden Schulen hat laut Doris Siefert, die im Fachbereich Bürgerdienste, Standesamt, Bildung und Familie für die Schulen zuständig ist, die Kurzfristigkeit des Förderprogramms verhindert: Die Planung und Umsetzung ließen sich nicht so schnell realisieren. Dennoch, so der Vorschlag der UWG-Fraktion, könne das gesparte Geld später in diese Projekte gesteckt werden.
So werden die Fördermittel vergeben
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Land Niedersachsen nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet, die Bewilligungsbehörde entscheidet nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Der Antragszeitraum startete am 20. Januar dieses Jahres, die Gemeinde Apen versendete ihren Antrag am 22. Januar. Wie hoch die Chancen damit stehen, sei schwer zu sagen, so Siefert. Man habe noch keine Rückmeldung bekommen: „Wir sind aber schon glücklich, dass wir bisher noch keine Absage erhalten haben.“
