Rastede - Die Gemeinde Rastede hat auf einen Schlag drei Freilaufflächen für die rund 1700 Hunde in der Gemeinde freigegeben. Mit dem Aufstellen entsprechender Hinweisschilder ist die Einrichtung der Flächen abgeschlossen.
Die Flächen
Der Bauausschuss hatte die Flächen auf einen Teil des Turnierplatzes im Schlosspark, auf den Grünflächen An Hagendorfs Busch und am Hasenbült im Oktober auf den Weg gebracht. Zuvor war der erforderliche Satzungsbeschluss in der Ratssitzung am 15. Dezember erfolgt. Somit stehe der Nutzung der Flächen nichts mehr im Wege, und es gehe ein Wunsch zahlreicher Hundebesitzern in Erfüllung, so Gemeindesprecher Ralf Kobbe.
„Nach dem Willen der Politik werden die Hundefreilaufflächen zunächst für die Dauer von zwei Jahren ausgewiesen, wobei laufend die Akzeptanz und die Nutzung evaluiert werden soll“, berichtet Kobbe. Im Anschluss soll über eine Fortführung der Regelung beraten werden.
Der Beschluss
Die SPD-Ratsfraktion hatte bereits im April 2019 einen entsprechenden Antrag gestellt. Darin hatte man auf den ganzjährig geltenden Leinenzwang im Rasteder Schlosspark verwiesen. Die Bereiche in der Gemeinde, in denen Hunde freilaufen könnten, seien nicht für jeden erreichbar, so die Argumentation. Der Beschluss war im Ausschuss mit nur einer Gegenstimme angenommen worden.
Keine Einzäunung
Aufgrund der positiven Erfahrungen in anderen Kommunen wie in Delmenhorst und Oldenburg sei auf eine Einfriedung des Geländes verzichtet worden, so Kobbe. Die Kosten für die Einzäunung einer Fläche waren im Vorfeld auf bis zu 40 000 Euro beziffert worden. Zum Vergleich: 2020 hatte die Gemeinde rund 74 500 Euro an Hundesteuer eingenommen.
Primäres Ziel sei es nicht gewesen, eine optimal gestaltete Fläche zu schaffen, sondern überhaupt eine Fläche zur Verfügung zu stellen. Durch den Verzicht auf den Bau eines Zaunes konnte auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder die Erstellung eines Lärmgutachtens verzichtet werden und so nicht nur Kosten, sondern auch Zeit gespart werden.
Regeln einhalten
Die Auswahl der Flächen ist laut Verwaltung der Gemeinde Rastede nach den Kriterien der grundsätzlichen Geeignetheit und der guten Erreichbarkeit – insbesondere auch von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen erfolgt. „Um die Hundefreilaufflächen zum Erfolg werden zu lassen, sind aber gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von notwendigen Regeln unabdingbar“, erklärt Fachbereichsleiterin Vievien Witte.
Jeder Hundehalter sollte daher unter anderem dafür Sorge tragen, dass sein Hund nicht unangeleint die Freilauffläche verlässt, Hundekot unverzüglich beseitigt und niemand durch seinen Hund belästigt wird sowie keine Gefahr für Dritte besteht.
Die Nutzer
„Ich finde es gut, vor allem wenn die Brut- und Setzzeit im April beginnt“, sagt Katja Riese-Varrica aus Rastede, die die neu geschaffene Möglichkeit auf dem Turnierplatz sogleich mit ihrem Hund Krümel nutzte. Die Fahrt in den derzeit geschlossenen Beach-Club nach Nethen können sie sich somit in Zukunft sparen.
