Rastede - Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung, bis zum Schuljahr 2029/30 nach und nach auch alle anderen Grundschüler. Wie dieser Rechtsanspruch in der Gemeinde Rastede umgesetzt werden kann, war jetzt Thema im Schulausschuss des Gemeinderates. Auf einstimmige Empfehlung der Politik soll die Verwaltung nun zusammen mit den Grundschulen und den Horten ein Rahmenkonzept für eine kooperative Ganztagsbildung in Rastede erarbeiten. Dazu soll auch ein Raum- und Ausstattungskonzept gehören.
Ganztagsausbau
Schon jetzt werde an allen Schulen der Gemeinde Rastede eine Nachmittagsbetreuung an mindestens drei Tagen innerhalb der Schulzeit angeboten, berichtete die bei der Gemeindeverwaltung zuständige Geschäftsbereichsleiterin Sabine Meyer im Schulausschuss. Der künftige Rechtsanspruch sieht jedoch eine Betreuung von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor und in den Ferien eine Schließzeit von maximal vier Wochen. Somit ist in der Gemeinde Rastede ein Ausbau der Strukturen erforderlich. Die Verwaltung geht davon aus, dass für den Ganztagsausbau erhebliche Fördergelder zu erwarten sind. Wann die Förderrichtlinie zu erwarten ist, könne jedoch nicht abgeschätzt werden.
Aktueller Stand
Die Grundschulen Kleibrok und Leuchtenburg sind offene Ganztagsschulen, die dienstags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr Unterricht anbieten. An den verlässlichen Grundschulen Feldbreite, Hahn-Lehmden, Loy und Wahnbek ist eine Betreuung bis etwa 13 Uhr gesichert. Im Anschluss kann eine kostenpflichtige Betreuung im Hort in Anspruch genommen werden. Schon jetzt könne die Nachfrage jedoch nicht gedeckt werden, berichtete Sabine Meyer. Zum Teil werden Wartelisten geführt.
Betreuung im Hort
In Hahn-Lehmden gibt es zurzeit zwei Hortgruppen mit insgesamt 40 Plätzen, in Wahnbek bestehen drei Gruppen mit 60 Plätzen. Für Wahnbek liege die Betriebserlaubnis für eine weitere Gruppe vor, aufgrund von Personalmangel könne diese aber nicht geöffnet werden, teilte Sabine Meyer mit. Dafür steht an diesen beiden Standorten ausreichend Platz zur Verfügung, weil es sich um ehemalige Volksschulen handelt. Anders stellt es sich an der Feldbreite (zwei Gruppen, 40 Plätze) und in Loy (eine Gruppe, 20 Plätze) dar. Wegen des begrenzten Raumangebotes können dort keine weiteren Gruppen eingerichtet werden.
Vereine einbinden
Ein weiterer Bestandteil des Ganztagsausbaus soll die Zusammenarbeit mit Vereinen und sozialen Trägern sein. Die Schulen sind aufgefordert, Kooperationen zu bilden. Dies sehen auch die Schulen selbst als erforderlich, um einen abwechslungsreichen und personell angemessenen Ganztagsbetrieb aufrechtzuerhalten, weil das vom Land zugewiesene Budget dafür nicht ausreicht. In einem Schreiben an die Gemeindeverwaltung verweisen Carolin Hanken und Michaela Grundmann, die Leiterinnen der Grundschulen Leuchtenburg beziehungsweise Kleibrok, auf die Notwendigkeit von kostenlosen Kooperationen zum Beispiel mit Sport-, Fußball- oder Tennisvereinen sowie Feuerwehren oder Musikschulen. Gleichzeitig geht der Ganztagsausbau aber zu Lasten der Vereine, weil die Schulen ein Vorgriffsrecht auf die gemeindeeigenen Sporthallen und -plätze sowie die Schwimmbäder erhalten.
Zur Errichtung einer Ganztagsschule ist ein Antrag beim regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) zu stellen. Frist ist jeweils der 1. Dezember eines jeden Jahres, um im Sommer des Folgejahres starten zu können. Dabei ist es sowohl möglich, mit allen Klassen gleichzeitig in den Ganztag zu starten, als auch mit einzelnen Klassen zu beginnen. Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch den Schulträger im Einvernehmen mit der jeweiligen Schule und dem Landkreis als Träger der Schülerbeförderung. Vorzulegen ist hierbei ein Ganztagsschulkonzept.
Was noch nötig ist
Die Leiterinnen der beiden Ganztagsschulen Leuchtenburg und Kleibrok stellen in ihrem Schreiben an die Verwaltung dar, was ihrer Auffassung nach neben dem Landesbudget und der kostenlosen Kooperation mit den hiesigen Vereinen noch nötig ist, um den Ganztagsbetrieb aufrechtzuerhalten. Sie nennen unter anderem mindestens eine Stelle für einen Freiwilligendienstleistenden (FSJ oder Bufdi), eine Schulsozialarbeiterstelle sowie ein jährliches Budget, um weitere pädagogische Fachkräftestunden zu akquirieren. Die Grundschule Leuchtenburg benötigt zudem einen Mehrzweck- und einen Gruppenraum. Beide Räume würden schon seit vielen Jahren jährlich beantragt, schreiben Carolin Hanken und Michaela Grundmann. Außerdem sei eine Gleichbehandlung aller Grundschulen hinsichtlich der Angebote, Betreuungszeiten und Ausstattungen auch im Zusammenhang mit Hortbetreuung und Ferienzeiten wichtig.
