Garnholt - Dass das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden hat, dass das Protestcamp unter die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit fällt, erfreute die Mitglieder des Bündnisses „Moor bleibt Moor“. Schließlich muss die angemeldete Dauermahnwache im Bereich der geplanten Trasse der A 20 nun nicht mehr auf Anweisung des Landkreises Ammerland geräumt werden.

„In unserem Camp finden Workshops, Vorträge und Diskussionsrunden zu diversen Themen rund um den Bau der A20 statt. Wir wollen mit der lokalen Bevölkerung ins Gespräch kommen und haben einen zentralen Ort des A 20-Protests geschaffen. Dass das Zeltlager keine Privatparty ist, sondern als politische Versammlung verfassungsrechtlichen Schutz genießt, wurde nun gerichtlich bestätigt. Das ist ein großer Erfolg“, erklärte Mischa Lauterbach, Mitglied des Bündnisses „Moor bleibt Moor“. Der Ruf nach einer Mobilitätswende in Deutschland werde immer lauter. „Dass uns hier nun Recht gegeben wurde, bestärkt uns in unserem Engagement. Wir zeigen: Der Protest wird größer werden – Klimaschutz ist kein Verbrechen“, so die Mitglieder.

Anuschka Kramer
Anuschka Kramer Team Nord